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Innenarchitektur

 

Hinweis: Der Studiengang wird ab Oktober 2026 auf ein neues Modell umgestellt, nämlich ein Bachelorstudium mit 8 Semestern sowie ein Masterstudiengang mit 4 Semestern. Weitere Informationen stehen ab März 2026 zur Verfügung.

 

Die Bewerbung ist abgeschlossen, wenn Sie bis zum 30. April eines Jahres im Bewerbungsportal online registriert sind und dort die geforderten Unterlagen (s.u.) hochgeladen haben. Spätere Registrierungen werden nicht berücksichtigt. Eine postalische Einsendung der Unterlagen (wie z.B. für den Studiengang Freie Kunst) ist nicht notwendig.

 

Folgende Unterlagen sind während des Registrierungsprozesses digital einzureichen, d.h. vor der Online-Registrierung müssen Sie für den Upload diese einscannen bzw. PDFs erstellen.

Sollten Sie eine Zulassung erhalten, sind die Unterlagen bei der Einschreibung noch einmal im Original bzw. als beglaubigte Kopie vorzulegen. Details zu den Unterlagen siehe weiter unten.  

  1. Digitale Mappe / Portfolio 
  2. Motivationsschreiben 
  3. Lebenslauf (inkl. Passfoto)
  4. Passfoto (unabhängig vom Lebenslauf, jpeg Format, nicht größer als 50 KB)
  5. Nachweis der Hochschulreife 
  6. Nur für den Bachelorstudiengang: Praktikums- oder Ausbildungsnachweis handwerklich oder künstlerisch - kann auch später (aber spätestens vor der Immatrikulation) nachgereicht werden
  7. Nur für den Masterstudiengang zusätzlich: Nachweis abgeschlossenes Hochschulstudium (beglaubigt) 
  8. Nur für Bildungsausländerinnen (m/w/d): verirfizierbarer Sprachnachweis. Zertifikate, die eine Überprüfung der Echtheit durch die Akademie nicht ermöglichen, werden nicht anerkannt. Details siehe unten . .  
  9. Nur für Bewerberinnen (m/w/d) aus China / Mongolei / Vietnam: APS Zertifikat 

 

 

1. Digitale Mappe

Die vorzulegende Mappe muss selbstständig gefertigte Arbeiten enthalten, welche sich insbesondere mit den Themen Raum, Licht, Farbe, Oberfläche, Mensch, Objekt, Raum und Umwelt in Zeichnungen und Skizzen auseinandersetzen. Bitte beachten Sie bei der Erstellung der digitalen Mappe foglendes:

a)  Für die digitale Mappe sind 10-20 Arbeiten auf maximal 25 Seiten + 2 Seiten zusätzliche Skizzen in einem PDF zusammenzufassen (bis 20 MB ohne Film und Ton)

b) Alle Inhalte müssen in einem einzigen PDF (mit max. 20 MB) zusammengefasst werden.

c) Bitte vermerken Sie auch im PDF nochmals Ihren Namen und benennen Ihre digitale Mappe nach folgendem Schema: nachname-vorname-geburtstag-2026-portfolio.pdf (Beispiel PDF: musterman-max-10-05-2001-2025-portfolio.pdf

 

2.  Motivationsschreiben

a) Das Motivationsschreiben darf maximal 1 DIN A4-Seite und als PDF max. 4 MB (ohne Film und Ton) umfassen.

b)  Bitte vermerken Sie auch im PDF nochmals Ihren Namen und benennen Ihre digitale Mappe nach folgendem Schema: nachname-vorname-geburtstag-2026-Motivationsschreiben.pdf (Beispiel PDF: musterman-max-10-05-2001-2025-motivationsschreiben.pdf

 
3. Tabellarischer Lebenslauf inkl. Passfoto
 
4. Digitales Passfoto (unabhängig vom Lebenslauf, jpeg Format, nicht größer als 50 KB)
 
5. Hochschulzugangsberechtigung
Bitte überprüfen Sie, welche der nachfolgenden Regelungen a) - c) auf Sie zutrifft und verfahren Sie entsprechend.
 

a) Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (also Abitur, fachgebundene Hochschulreife im Fach "Gestalten" oder "Technik", Meisterprüfung etc.) an einer deutschen Schule oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, laden Sie bitte einen Scan der Allgemeinen oder Fachgebundenen Hochschulreife im Bewerbungsportal hoch. Bitte beachten: Der Abschluss "Allgemeine Fachhochschulreife" (12. Klassen FOS) berechtigt nur für den Zugang des Studiums an einer Fachhochschule.

 

b)  Wenn Sie einen Antrag zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung (Beruflich Qualifiziert)  stellen wollen, laden Sie bitte einen Scan des entsprechenden Formulars im Bewerbungsportal hoch. Das Formular finden Sie hier. 

 

c) Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland und nicht an einer deutschen Auslandsschule erworben, laden Sie bitte als Scan im Bewerbungsportal ein Dokument hoch, das folgende Unterlagen in einem Dokument enthält : 

a) eine amtlich beglaubigte Kopie (s.u.) der Hochschulzugangsberechtigung (kann aus mehreren Teilen bestehen und eine Hochschulaufnahmeprüfung beinhalten) in der jeweiligen Landessprache 

b) eine amtlich beglaubigte Übersetzung 

c) das Formular "Anhang zum Anmeldeschein bei ausländischer Vorbildung" bei. Weitere Details hierzu finden Sie hier

 

6. Praktikumsnachweis  (nicht für den Master-Studiengang) als Scan / PDF im Bewerbungsportal hochladen (soweit schon vorliegend - muss spätestens zur Immatrikulation (September) vorliegen. Sollte der Praktikumsnachweis noch nicht bei der Bewerbung erbracht werden können, bitte stattdessen unterschriebenes Formular zur Nachreichung beifügen. Das Formular finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass eine Einschreibung ohne Praktikumsnachweis nicht möglich ist. 

 

Das Vorpraktikum besteht aus einer mindestens 12-wöchigen Vollzeit (Aufteilung möglich) praktischen Tätigkeit in einem geeigneten Berufszweig (handwerklich oder künstlerisch-handwerklich). Wenn eine abgeschlossene handwerkliche bzw. künstlerische Ausbildung vorliegt, kann das Vorpraktikum entfallen (Bitte dann Abschlusszeugnis als Praktikumsnachweis beilegen).

Hier finden Sie ein Verzeichnis der einschlägigen Berufszweige, in denen das Praktikum für die einzelnen Studienzweige abgeleistet werden kann. Das Verzeichnis gilt als An­haltspunkt. In Zweifelsfällen wird um Rückfrage im Sekretariat gebeten.

 

* Beton- und Stahlbetonbauerin | Bildhauerin, Holzbildhauerin | Boden-, Fliesen-, Mosaik-, Plattenlegerin | Bühnenbildnerin | Drechslerin | Dreherin | Edelsteingraveurin, -schleiferin, -fasserin | Elektroinstallateurin (Handwerk) | Feinwerkmechanikerin | Fotografin | Gärtnerin | Gestaltungstechnische Assistentin | Gießereimechanikerin | Goldschmiedin | Grafik-Designerin, Kommunikations-Designerin Industriedesignerin | Instrumentenbauerin | Keramikerin | Kirchenmalerin | Malerin und Lackiererin | Maskenbildnerin | Maurerin | Mechanikerin | Mediengestalterin | Metallbauerin | Mode-Designerin | Modellbauerin | Modeschneiderin, -näherin | Optikerin | Produktdesignerin | Raumausstatterin | Restauratorin | Sattlerin | Schiffbauerin, Bootsbauerin | Schmiedin | Schreinerin | Silberschmiedin | Steinmetzin und Steinbildhauerin | Tischlerin | Werkzeugmacherin 

* die Berufsbezeichnungen gelten für alle Geschlechter (m/w/d)

 

7. Nur für Bewerbungen Master-Studiengang: Nachweis des abgeschlossenen einschlägigen Hochschulstudiums (z.B. Bachelorzeugnis) 

 

8. Nur für Bildungsausländerinnen (m/w/d): verifizierbarer Sprachnachweis, wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben. Sprachzertifikate müssen verifizierbar sein. Das bedeutet, dass die Echtheit des Zertifikats geprüft werden kann. Zertifikate, die eine Überprüfung der Echtheit durch die Akademie nicht ermöglichen, werden nicht anerkannt. Die Akademie empfiehlt daher in Hinblick auf die Überprüfbarkeit folgende Zertifikat-Anbieter  (DSH, TestDaF, telc, Goethe-Zertifikat; Europäisches Sprachenzertifikat, Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz; Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts, Österreichisches Sprachdiplom). Ebenfalls akzeptiert werden Abschlusszeugnis einer deutschen höheren Bildungseinrichtung (mindestens auf dem Niveau eines Gymnasiums, eines Studienkollegs, einer Fachhochschule, Hochschule) oder eines entsprechenden Abschlusszeugnisses aus Österreich, Luxemburg, Südtirol oder der deutschsprachigen Schweiz bei nachweislich deutschsprachigen Studiengängen sowie ein „Gemischtsprachiges International Baccalaureate an ausländischen Schulen mit Deutschunterricht“ (GIB), wenn die IB-Fächer Biologie und Geschichte auf Deutsch unterrichtet wurden.) - B2-Nachweis:  für die Studiengänge Innenarchitektur und Master Architektur und Kunst bewerben wollen, müssen mindestens Niveau B2 nachweisen. 

 

9. Nur für Bewerberinnen (m/w/d) aus China, Mongolei und Vietnam: Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS - Nachweis der in den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz festgelegten Voraussetzungen für die Aufnahme eines Erststudiums)

Vor einer Bewerbung an der Akademie sind Ihre Bewerbungsunterlagen bei der Akademischen Prüfstelle des Kulturreferats der Deutschen Botschaft Peking einzureichen. Die Akademische Prüfstelle nimmt eine Überprüfung der Nachweise vor und lädt gegebenenfalls zu einem persönlichen Gespräch ein.

Kontaktinformation:

Akademische Pruefstelle

Landmark Tower 2, Buero 0311

8 North Dongsanhuan Road,

Chaoyang District,

100004 Beijing

Tel.: +86 (0)10-6590 7138

Fax: +86 (0)10-6590 7140