Mit ERASMUS+ können Sie nicht nur im Ausland studieren, sondern auch weltweit Praktika absolvieren. Diese werden sogar mit einem höheren monatlichen Satz gefördert als Studienaufenthalte. Sie können während Ihres Studiums im Rahmen eines freiwilligen oder eines Pflichtpraktikums ins Ausland gehen oder innerhalb eines Jahres nach Exmatrikulation im Rahmen eines Graduiertenpraktikums.

KOOR hat eine Plattform für Erfahrungsberichte und Praktikumsangebote erstellt, bei der Berichte und Anzeigen aus den verschiedenen Erfahrungsbereichen zu finden sind. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, eigene Praktikumsstellen zu suchen.

 

  • Sie können Land, Institution und Praktikumsinhalte frei wählen und sind nicht an Partnerhochschulen gebunden. Sie können z.B. bei Einzelkünstlerinnen (m/w/d), in Werkstätten, Museen, Galerien, Archiven, wissenschaftlichen/politischen/sozialen/ökologischen Einrichtungen uvm. ein Auslandspraktikum absolvieren. Sie können aber auch eine unserer Partnerhochschulen, z.B. für Praktika in Werkstätten oder im kuratorischen Bereich, kontaktieren.
  • Sie haben nicht nur eine Deadline - Bewerbungen sind das ganze Jahr über möglich. Mehr Infos zu den Bewerbungsläufen finden Sie bei unserem Konsortialpartner KOOR, der die Erasmus+Gelder für uns im Bereich Erasmus+ Praktikum

 

  1. Sie kümmern sich selbständig um einen geeigneten Praktikumsplatz im Ausland
  2. Sobald Sie eine Praktikumszusage haben, bewerben Sie sich unter diesem Link bei unserem Konsortialpartner KOOR für eine Erasmus+ Praktikumsförderung.
  3. Wir empfehlen, sich spätestens 6 bis 8 Wochen vor Praktikumsbeginn zu registrieren, damit genügend Zeit ist, alle Unterlagen zu bearbeiten und alle notwendigen Unterschriften einzusammeln, da alle bearbeiteten, ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen spätestens 2 Wochen vor Praktikumsbeginn vollständig bei KOOR vorliegen müssen.
  4. Alle Infos zu Unterlagen, Abläufen und Auszahlungen finden Sie detailliert hier bei KOOR
  5. Bitte beachten Sie dringend, dass Sie über die AdBK nicht versichert sind – mehr Infos finden Sie unter dem Punkt „Versicherungen“.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder kommen Sie montags von 10 bis 13 Uhr in die offene Sprechstunde des International Office.

 

  • Freie Kunst: Nach erfolgreicher Probezeitprüfung, in der Regel ab dem 3. Semester.
  • Kunstpädagogik: Nach der „Probewand“ und vor der „Kleinen Wand“. Bitte bedenken Sie, dass Sie an der Akademie auch Vorbereitungszeit brauchen (1-2 Semester), um die „Kleine Wand“-Prüfung ablegen zu können.
  • Innenarchitektur (BA): Ab dem 5. Semester.
  • Master-Studiengänge: Bitte planen Sie ein Jahr, mindestens aber ein Semester Vorbereitungszeit für Ihren Auslandsaufenthalt, so dass Sie frühestens im 2. Semester des Masterstudiums ins Ausland gehen können.

 

  • Sie sind regulär immatrikuliert zum Zeitpunkt der Bewerbung.
  • Praktika sind während und unmittelbar im Anschluss an das Studium möglich. Das Graduiertenpraktikum muss während der Immatrikulation beantragt werden und spätestens 12 Monate nach Exmatrikulation abgeschlossen werden.
  • Die berufsbefähigenden, arbeitsbezogenen Inhalte des Praktikums müssen klar erkennbar sein und sollten in Zusammenhang mit dem (ggfs. abgeschlossenen) Studiengang stehen
  • Praktikumsdauer: mindestens 2, maximal 12 Monate
    Bitte beachten Sie: je Praktikumsaufenthalt werden max. 4,5 Monate (135 Tage) finanziell gefördert.
  • Virtuelle Zeiträume (Home-Office im Heimatland) sind nicht förderfähig
  • Mögliche Praktikumsarten: 1. Freiwillige Praktika 2. Graduiertenpraktika 3. Pflichtpraktika (nur im Studiengang Kunstpädagogik; diese sind bitte ausschließlich über das International Office der LMU zu beantragen)
  • Ausschluss: Sommerkurse und Studienprogramme sind nicht förderfähig. Praktika in EU-Institutionen sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten, können nicht gefördert werden. Welche Institutionen hierzu zählen, können Sie auf der Website der EU Diese Praktika können über ein eigenes DAAD-Programm gefördert werden.
  • Mehr Infos zu Voraussetzungen finden Sie auch bei unserem Konsortialpartner KOOR, der die Fördergelder ausbezahlt

 

Beantragung des Graduiertenpraktikums:
Sollten Sie sich für ein Graduiertenpraktikum entscheiden, müssen Sie alle relevanten Unterlagen bearbeitet und von allen Parteien unterzeichnet einreichen, bevor Sie exmatrikuliert werden.

 

Alternativ müssen Sie vor Exmatrikulation eine Absichtserklärung einreichen.

 

Absichtserklärung:
Falls Sie die relevanten Rahmenbedingungen mit der Praktikumsstelle, z.B. geplante Aufenthaltszeiträume oder Dienstorte nicht konkret bis zu dem Zeitpunkt vor Ihrer Exmatrikulation benennen können, oder falls Sie die Verhandlungen mit der gewünschten Praktikumsstelle bis dahin nicht abschließen können, senden Sie bitte eine Absichtserklärung per E-Mail an unseren Konsortialpartner KOOR an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Eine Vorlage für die Absichtserklärung finden Sie hier.

 

Startzeitpunkt Graduiertenpraktikum:
Ein Graduiertenpraktikum können Sie nur antreten, wenn Sie de facto exmatrikuliert sind. Das bedeutet Sie können in der Regel nicht direkt nach den Prüfungen (da vor der eigentlichen Exmatrikulation i.d.R. zum 31.03.) mit dem Praktikum beginnen.

Sie können den Praktikumsbeginn entweder auf den Tag nach der Exmatrikulation legen
oder
eine vorgezogene Exmatrikulation beantragen (beachten Sie bitte, dass Sie alle Prüfungen abgelegt haben müssen und dann ggf. Konsequenzen hinsichtl. Krankenversicherungsstatus und weitere zu prüfen sind.)

 

Ein Learning Agreement (LA) erstellen Sie, wenn Sie eine Praktikumszusage erhalten haben und sich bei unserem Konsortialpartner KOOR für eine Erasmus+-Förderung registrieren. Im Zuge der Registrierung stellt Ihnen KOOR ein digitales Formular zu Erstellung des LAs zur Verfügung.

Bitte geben Sie im Learning Agreement den Kontakt des International Office an:

Rebekka Sigl, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

 

Wie muss ich das LA erstellen?

Das Learning Agreement umfasst 2 Seiten zu den Praktikumsinhalten, sowie Daten zu Versicherungen (Sie sind nicht über die ADBK versichert! Bitte siehe unbedingt auch den Punkt „Versicherungen“) und eine Information darüber, ob und inwiefern Ihre Praktikumsleistung an der AdBK angerechnet werden soll.
Wenn Sie eine Anrechnung des Auslandspraktikums wünschen, z.B. im Rahmen einer Werkstattleistung oder im Rahmen der „Arbeit in der Klasse“ klären Sie die Anrechnungsmöglichkeiten bitte direkt mit der Lehre ab. Das International Office benötigt dann eine E-Mail-Bestätigung der Werkstatt, Klasse oder des Studiengangs, dass einer Anrechnung zugestimmt wurde. Sollten Sie beurlaubt sein, können generell keine Leistungen angerechnet werden.

Im Learning Agreement wird auch geregelt, welche Arbeits- und Lerninhalte die Praktikumsstelle Ihnen vermitteln wird, welche Kompetenzen Sie erwerben, welche Projekte Sie durchführen werden etc. Zudem wird ein Monitoring-Plan aufgestellt, der angibt, wie und wann Sie Feedback erhalten.

Das Learning Agreement muss von Ihnen, der Praktikumsstelle und dem International Office der AdBK unterzeichnet werden. Bitte planen Sie entsprechend Vorlauf ein, um alle Unterschriften einholen zu können und fristgerecht spätestens 2 Wochen vor Praktikumsbeginn alle Unterlagen bei KOOR einreichen zu können.  

 

Die Stipendiensätze variieren je nach Zielland. Einen Überblick über die aktuell gültigen Stipendiensätze finden Sie hier.
Studierende, die zur Gruppe der Studierenden mit fewer opportunities zählen, können zusätzliche Förderung beantragen. Mehr dazu finden Sie unter dem Punkt „Social Top-ups & Realkostenantrag“

 

Förderdauer & Zero-Grant

Bitte beachten Sie: Finanziell gefördert werden pro Praktikum max. 4,5 Monate (135 Tage). Der darüber hinaus gehende Zeitraum wird als Zero Grant berechnet, d.h. Sie bekommen keine finanzielle Förderung. Virtuelle Zeiträume (Home-Office im Heimatland) sind nicht förderfähig.

  • Sie können aber mehrere Praktika von 4,5 Monaten aufeinanderfolgen lassen. Sie müssen dafür entweder eine klar andere Aufgabe innerhalb eines Praktikumsgebers übernehmen (z.B. zuerst Abteilung Museumsdidaktik, danach im selben Museum Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) oder einen weiteren Praktikumsgeber finden (auch in derselben Stadt möglich).
  • Jedes einzelne Praktikum kann dennoch länger als 4,5 Monate nämlich insgesamt bis zu 12 Monate dauern; für den Zeitraum länger als 4,5 Monate erhalten Sie dann keine finanzielle Förderung. Sie behalten aber den Erasmus+ Status, der relevant ist, z.B. für die Freizügigkeit nicht-europäischer Studierender und grundsätzlich für Ihren Versicherungsstatus (Achtung, beachten Sie unbedingt den Punkt Versicherung!)

 

Doppelförderung

Der gleichzeitige Erhalt eines Erasmus-Stipendiums und eines anderen EU-Stipendiums oder eines DAAD-Stipendiums ist nicht zulässig! Erasmus-Gelder können mit BAFöG kombiniert werden, werden aber oft auf das BAFöG angerechnet. Bitte kontaktieren Sie dazu das BAFöG-Amt.

 

 

Finanzielle Zusatzförderung über Realkostenantrag
Teilnehmende haben bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen die Möglichkeit, über eine separate Antragstellung („Realkostenantrag“) die Bezuschussung zusätzlich entstehender Kosten während der Auslandsmobilität von in der Regel bis zu 15.000 EUR pro Semester /30.000 EUR pro Studienjahr zu beantragen:

  • Teilnehmende mit einem GdB von 20 oder mehr
    • oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
    • oder einer chronischen Erkrankung (körperlich oder psychisch).
    • Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen

 

Finanzielle Zusatzförderung über Social Top-ups

Studierende mit geringeren Chancen (bitte siehe Liste unten) erhalten im Rahmen einer Langzeitmobilität (=ab 2 Monate) 250 Euro zusätzlich zu ihrem Erasmus-Zuschuss pro Monat, wenn sie

  • chronisch erkrankt sind
    • eine Behinderung haben (ab GdB 20)
    • mit eigenen Kindern ins Ausland gehen
    • in die Kategorie erwerbstätig fallen
    • oder Erstakademikerin (m/w/d) sind

Zusammengefasste Infos und nähere Definitionen finden Sie im Infoblatt von KOOR
Alle ausführlichen Infos des DAAD finden Sie im Kriterienkatalog

 

Wenn Sie mindestens 50% der Reisestrecke mit dem Zug oder einem anderen nachhaltigen Verkehrsmittel bewältigen, können Sie erhöhte Reisekostensätze erhalten. Zusätzlich können Ihre Reisetage gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen für Ihren Auslandsaufenthalt mindestens Basiskompetenzen für den Alltag in der Sprache des Ziellandes mitzubringen.

Zur optimalen Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthalts bietet KOOR-Erasmus Services eine Reihe von Kursen und Workshops an. Eine Teilnahme ist nicht verpflichtend, bietet jedoch eine gute Gelegenheit, z.B. die eigenen Sprachkenntnisse zu verbessern.

Zum Angebot von KOOR gehören:

  • Kostenlose Online-Sprachkurse mit dem OLS-Sprachenportal
  • Sprachförderung: Finanzieller Zuschuss bis zu 130 Euro für Selbstlernmaterialien und selbstorganisierte Sprachkurse
  • Hands-on Learning! Online-Kurs zur interkulturellen Vorbereitung
  • Interkulturelles Training in Präsenz und virtueller Form

Ausführliche Informationen finden Sie hier

 

Mit einem ERASMUS+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Wenn Sie durch ERASMUS+ gefördert werden, sind Sie verpflichtet, sowohl eine Kranken-, Auslandskranken-, Unfall- sowie eine Haftpflichtversicherung vorzuweisen, die bestimmte Eigenschaften besitzen - u.a. muss die Auslandskrankenversicherung auch Pandemiefälle abdecken. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Versicherung. Alternativ gibt es die Möglichkeit, z.B. über den DAAD eine vergünstigte Gruppenversicherung abzuschließen.

Weitere Informationen zur DAAD Versicherung