Lehre oder Fort- und Weiterbildung im Ausland

 

Im Rahmen des Erasmus+-Programms haben Sie als Mitarbeiterin (m/w/d) der AdBK zwei Möglichkeiten ins Ausland zu gehen:

 

  1. Ihr Auslandsaufenthalt dient Ihrer eigenen Fort- und Weiterbildung. Hier sind die Möglichkeiten sehr vielfältig und Sie sind nicht an eine Partnerhochschule gebunden. Näheres finden Sie unten im Abschnitt „Fort- und Weiterbildung im Ausland (STT)“
  1. Sie lehren im Ausland an einer der Partnerhochschulen der AdBK (sog. STA-Aufenthalt). In dieser Liste finden Sie alle derzeit aktiven Partnerhochschulen im Überblick (die Kunstpädagogik orientiert sich bitte an den Partnern für "Freie Kunst"). Näheres finden Sie unten im Abschnitt „Lehre im Ausland (STA)“

Grundsätzlich muss Ihr Aufenthalt mindestens 2 Tage dauern. Längstens fördern wir in diesem Bewerbungsaufruf in aller Regel 5 Tage (plus Reisetage). Lehrbeauftragte der AdBK sind leider nicht förderfähig.

 

Jetzt bewerben!

Sie finden hier das aktuelle Bewerbungsformular für einen Aufenthalt im Ausland. Die Ausschreibung gilt für Aufenthalte mit Beginn zwischen dem 15.03.2026 und dem 15.09.2026. Die Ausschlussfrist zur Einreichung der Bewerbung ist der 25.01.2026, 23:59 Uhr. Bitte senden Sie die Bewerbung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Wir informieren Sie bis spätestens 13.02.2026 über das Ergebnis.


Alles Weitere, was Sie für Ihre Planung, Recherche und Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen von Erasmus+ wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Punkten. Gerne können Sie auch einen Beratungstermin mit uns vereinbarenDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 

• Sie stehen in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis zur AdBK in Verwaltung oder Lehre (Lehrbeauftragte sind dennoch ausgeschlossen)

• Ihr Aufenthalt findet nicht in Ihrem Hauptwohnsitzland statt

• Ihr Aufenthalt soll nicht in Deutschland stattfinden

• Ihr Aufenthalt dient Ihrer eigenen Fort- und Weiterbildung

oder

• Ihr Aufenthalt dient dem Zweck, an einer Partnerhochschule der AdBK zu lehren

• Ihre Vorgesetzte (m/w/d) stimmt dem Aufenthalt zu

 

 

 

Zielgruppen:
• Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen (m/w/d)
• Werkstattleitungen (m/w/d)
• Professorinnen (m/w/d)
(Lehrbeauftragte können an der AdBK leider nicht gefördert werden.)

 

Mögliche Formate „Lehre im Ausland“
• Ausstellungsformate, die Sie für Studierende einer Partnerhochschule anleitend begleiten
• Gastvorträge, Blockveranstaltungen, einzelne Lehrveranstaltungen innerhalb des regulären Curriculums/Kursprogramms der Partnerhochschule, mehrtägige Kompaktkurse
• Doktoranden-Kolloquien

 

Voraussetzungen / Mindestanforderungen
• Die AdBK unterhält einen Partnerschaftsvertrag mit der angestrebten Gasteinrichtung (alle Partner finden Sie hier)
• Sie unterrichten mindestens 8 Zeitstunden pro 5-Tage-Woche. Der Zeitstunden-Anteil verringert sich bei kürzeren Aufenthalten entsprechend.
• Sie können Aufenthalte zu Lehre und eigener Fort- und Weiterbildung auch kombinieren. Der Aufenthalt wird dann als Aufenthalt zu Lehrzwecken geführt.

 


Zielgruppen:
• Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen (m/w/d)
• Werkstattleitungen (m/w/d)
• Professorinnen (m/w/d)
• Personal aus allen Bereichen der Verwaltung
(Lehrbeauftragte können an der AdBK leider nicht gefördert werden.)

 

Mögliche Formate „Fort- und Weiterbildung im Ausland“
• Job Shadowing
• Workshops
• Hospitanzen
• Besuche von Staff Weeks
• Besuche von Sprachkursen (hier wird die Förderdauer von 5 Tagen vorbehaltlich Mitteldeckung ggf. verlängert)
• Besuche von Partnerhochschulen, z.B. für den Austausch von Best Practices in allen Fachbereichen auch hinsichtl. Digitalisierungsfragen
• Besuche potentieller Partnerhochschulen zum Zweck des Aufbaus neuer Partnerschaften
• Besuche von Unternehmen, Herstellern, Galerien, Museen, Archiven, Filmherstellern, Soundlaboren u.w. zu Zwecken der Materialrecherche, Forschung, Vertiefung von künstlerischen oder kunsthandwerklichen Techniken, didaktischem Austausch o.ä.
• Grundsätzlich muss die aufnehmende Einrichtung am Arbeitsmarkt teilnehmen oder in der allgemeinen, beruflichen oder der Hochschulbildung aktiv sein. Daher ist ein Austausch mit Einzelkünstlerinnen (m/w/d) nicht möglich.

 

Grundsätzliches
• Sie stehen in einem vertraglichen Verhältnis zur AdBK.
(Lehrbeauftragte können an der AdBK leider nicht gefördert werden.)
• Ihr Vorhaben dient Ihrer persönlichen beruflichen Weiterentwicklung

• Sie können Aufenthalte zu Lehre und eigener Fort- und Weiterbildung auch kombinieren. Der Aufenthalt wird dann als Aufenthalt zu Lehrzwecken geführt. Bitte lesen Sie in diesem Fall im Punkt „Lehre im Ausland (STA)“

 

 

Bewerbungsablauf

  1. Senden Sie das aktuelle Bewerbungsformular bitte bis 25.01.2026, 23:59 Uhr an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Die Ausschreibung gilt für Aufenthalte mit Beginn zwischen dem 15.03.2026 und dem 15.09.2026. In der Regel werden bis zu 5 Tage Aufenthalt (plus erforderliche Reisetage) gefördert.
  2. Sie erhalten von uns bis 13.02.2026 Rückmeldung, ob Ihre Bewerbung erfolgreich war. Sie erhalten dann auch einen Registrierungslink zu Mobility Online, damit die Auszahlung der Erasmus+ Gelder erfolgen kann. Details dazu finden Sie unter dem eigenen Punkt: „BEANTRAGUNGSABLAUF & AUSZAHLUNG“. Bitte beachten Sie, dass Sie alle notwendigen Unterlagen spätestens 7 Tage vor Beginn Ihrer Mobilität vollständig unterzeichnet eingereicht haben müssen.

 

Einreichung & Auswahl
• Wir möchten den Mittelbau explizit dazu aufrufen, Bewerbungen einzureichen.
• Grundsätzlich bitten wir, alle Ihre geplanten Vorhaben einzureichen. Nur so können wir gegebenenfalls zusätzliche Mittelbewilligungen erreichen.
• Sollten mehr Bewerbungen eingehen als Mittel zur Verfügung stehen, werden Personen, die noch nie gefördert wurden, bevorzugt ausgewählt

 

 

 

Vor der Mobilität

  1. Nach Bestätigung durch das International Office, dass Ihre Bewerbung erfolgreich war, registrieren Sie sich vollständig in Mobility Online für die Erasmus+ Gelder.

    Das Antragstool führt Sie dann Schritt für Schritt durch die Formularbearbeitung. Sie müssen folgende im Antragstool bereit gestellte Dokumente und Online-Formulare bearbeiten:

• durch die Personalstelle genehmigten(!) Dienstreiseantrag

• Online-Formular „Mobility Agreement“ – hier wird die Zielsetzung Ihrer Mobilität erfasst, die Angaben sollten Ihrer Bewerbung entsprechen.

• Mitteilungsverordnung – jedes Stipendium muss an die Finanzbehörden gemeldet werden. Hier stimmen Sie der Meldung zu und geben Ihre Steuer ID an

• Ehrenwörtliche Erklärung für grünes Reisen und zusätzliche Reisetage

• zusätzlich müssen Sie persönliche Daten (Adresse etc.) zur Stipendienberechnung und –abwicklung angeben.

  1. Sobald alle Infos bzw. Dokumente bis hierhin vorliegen, senden wir Ihnen das „Mobility Agreement“ zur Unterschrift durch die Gasthochschule und Sie selbst zu.
  2. Nach Upload des Mobility Agreements durch Sie im Antragstool, senden wir Ihnen das Grant Agreement (=Stipendienvertrag) zusammen mit der sog. „Confirmation of Stay“ (CoS) zu.
  3. Sie haben alle notwendigen Unterlagen spätestens 7 Tage vor Beginn der Mobilität vollständig unterzeichnet eingereicht.
  4. Sie führen die Mobilität wie geplant durch

 

Nach der Mobilität

  1. Sie laden die unterzeichnete Confirmation of Stay hoch. Die CoS muss durch die aufnehmende Gasteinrichtung am Ende Ihres Aufenthalts unterzeichnet werden und bestätigt, dass der Aufenthalt durchgeführt wurde.
  2. Sie füllen den EU Survey Report aus, der Ihnen direkt durch die EU-Kommission zur Evaluation des Programms zugeschickt wird
  3. Wir weisen das Stipendium spätestens 5 Tage nach Einreichung Ihrer CoS oder spätestens 30 Tage nach Unterschrift durch alle Parteien auf dem Grant Agreement an. (Wir möchten darauf hinwiesen, dass auch reguläre Dienstreisen immer im Nachgang abgerechnet werden.)
  4. Sie erhalten zeitgleich ein Teilnahmezertifikat. Die Teilnahme am Erasmus+-Programm wird auch in Ihrer Personalakte vermerkt. Wir erfüllen damit Vorgaben des Erasmus+-Programms.

 

In der Regel werden an der AdBK bis zu 5 Tage Aufenthalt (plus erforderliche Reisetage) gefördert. Die Höhe der Fördersumme ist von Ihrem Zielland, der Dauer des Aufenthalts und Ihrem Reisemittel abhängig. Die aktuellen Fördersätze finden Sie in dieser Übersicht der AdBK für das aktuelle Förderjahr. Alle Förderinformationen finden Sie auch beim DAAD.

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht, da wir nur vorbehaltlich Mitteldeckung bewilligen können.


Doppelförderung
Der gleichzeitige Erhalt eines Erasmus-Stipendiums und eines anderen EU-Stipendiums oder eines DAAD-Stipendiums ist nicht zulässig!

Erasmus+-Gelder können allerdings mit diversen anderen Stipendien, Honoraren oder Reisemitteln von z.B. aufnehmenden Gasteinrichtungen kombiniert werden. Sie können gleichzeitig Mittel zur Internationalisierung an der AdBK beantragen und Erasmus+Mittel für sich selbst, sofern Sie dann die kompletten Internationalisierungsmittel den Studierenden zu Verfügung stellen. Bitte geben Sie geplante Doppelförderungen immer bei uns an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Teilnehmende haben bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen die Möglichkeit, über eine separate Antragstellung („Realkostenantrag“) die Bezuschussung zusätzlich entstehender Kosten während der Auslandsmobilität von in der Regel bis zu 15.000 EUR pro Mobilität zu beantragen:

• bei einem GdB von 20 oder mehr

• einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht

• einer chronischen Erkrankung (körperlich oder psychisch)

• Kind/er, die während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitreisen

Schreiben Sie uns gerne an, wenn Sie weitere Beratung wünschen oder einen Realkostenantrag stellen möchten: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Erstattung außergewöhnlicher Kosten für teure Reisen
Diese Kosten werden genehmigt, wenn die Empfängerinnen (m/w/d) nachweisen können, dass die Reisekostenpauschale nicht mindestens 70 % der Reisekosten abdeckt. Wenn die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen genehmigt werden, ersetzen sie die Reisekostenpauschale. Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt schriftlich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gestellt werden. Die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen können bis zu 80 % der Gesamtkosten der Reise abdecken.

 

Im Rahmen der genehmigten Dienst- bzw. Fortbildungsreise besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz im Rahmen der entsprechenden Vorschriften.

Mit einem ERASMUS+ Mobilitätszuschuss ist im Übrigen kein Versicherungsschutz verbunden. Wenn Sie durch ERASMUS+ gefördert werden, sind Sie verpflichtet, sowohl eine Kranken-, Auslandskranken-, Unfall- sowie eine Haftpflichtversicherung zu bestätigen, die bestimmte Eigenschaften besitzen - u.a. muss die Auslandskrankenversicherung auch Pandemiefälle abdecken.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Versicherung. Alternativ gibt es die Möglichkeit, z.B. über den DAAD eine vergünstigte Gruppenversicherung abzuschließen.

Weitere Informationen zur DAAD Gruppenversicherung