An der Akademie kann unter bestimmten Voraussetzungen (s. u.) ein Gaststudium von bis zu max. zwei Semestern gewährt werden. Die Entscheidung zur Aufnahme zum Gaststudium treffen die jeweiligen Klassenleiterinnen (m/w/d) auf Basis eines vorgelegten Portfolios.

Das Ablegen von Prüfungen und das Anrechnen von Leistungen während eines Gaststudiums sind nicht zulässig (Art. 50 Nr. 4 BayHSchG). Gaststudierende bedürfen grund­sätzlich derselben Qualifikation wie regulär Studierende (gem. Art. 50 BayHSchG in der jeweils gültigen Fassung).

 

Um ein Gaststudium entsprechend § 12 zu beantragen, muss

  • das eigene Portfolio beim jeweiligen Studiengang / der jeweiligen Klasse vorgelegt werden und 
  • die Klassenleitung auf dem entsprechende Antragsformular (auf Anfrage im Sekretariat erhältlich) der Aufnahme zugestimmt werden. 


Die Gebühr für ein Gaststudium in Vollzeit beträgt derzeit 300 € pro Semester. Hinzu kommt die Semestergebühr für das Studierendenwerk (derzeit 85 €). Darin enthalten ist: Teilnahme an Klassenbesprechungen, Besuch Seminare/ Workshops und Werkstätten (nur Teilnahme, keine Leistungsanerkennung, keine Prüfungen).  Gaststudierende wird an der AdBK eingeschrieben und bekommt einen Studierendenausweis (u.a. Zugang zur Mensa und zum vergünstigeten MVV-Semesterticket). 


Bewerbungen für ein Gaststudium erfolgen nicht über das Bewerbungsportal. Nähere Auskünfte erteilt das Sekretariat.