An der Akademie kann unter bestimmten Voraussetzungen (s. u.) ein Gaststudium von bis zu max. zwei Semestern gewährt werden. Die Entscheidung zur Aufnahme zum Gaststudium treffen die jeweiligen Klassenleiterinnen (m/w/d) auf Basis eines vorgelegten Portfolios.

Das Ablegen von Prüfungen und das Anrechnen von Leistungen während eines Gaststudiums sind nicht zulässig (Art. 50 Nr. 4 BayHSchG). Gaststudierende bedürfen grund­sätzlich derselben Qualifikation wie regulär Studierende (gem. Art. 50 BayHSchG in der jeweils gültigen Fassung).

 

Um ein Gaststudium entsprechend § 12 zu beantragen, muss

  • das eigene Portfolio beim jeweiligen Studiengang / der jeweiligen Klasse vorgelegt werden und 
  • die Klassenleitung auf dem entsprechende Antragsformular (auf Anfrage im Sekretariat erhältlich) der Aufnahme zugestimmt werden. 


Die Gebühr für ein Gaststudium in Vollzeit beträgt derzeit 300 € pro Semester. Hinzu kommt die Semestergebühr für das Studierendenwerk (derzeit 97 €). Darin enthalten ist: Teilnahme an Klassenbesprechungen, Besuch Seminare/ Workshops und Werkstätten (nur Teilnahme, keine Leistungsanerkennung, keine Prüfungen).  Gaststudierende werden an der AdBK eingeschrieben und bekommt einen Studierendenausweis (u.a. Zugang zur Mensa und zum vergünstigeten MVV-Semesterticket). 


Zum Vorgehen: Bitte füllen Sie nachfolgendes Formular aus, lassen es von Ihrer Gastprofessorin (m/w/d) unterschreiben und senden es an das Sekretariat (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Weitere Infos erhalten Sie dann von dort (Bewerbungen für ein Gaststudium sind nicht über das Bewerbungsportal zu stellen).