An der Akademie kann unter bestimmten Voraussetzungen (s. u.) ein Gaststudium von bis zu max. zwei Semestern gewährt werden. Die Entscheidung zur Aufnahme zum Gaststudium treffen die jeweiligen Klassenleiterinnen (m/w/d) auf Basis eines vorgelegten Portfolios.

Das Ablegen von Prüfungen und das Anrechnen von Leistungen während eines Gaststudiums sind nicht zulässig (Art. 50 Nr. 4 BayHSchG). Gaststudierende bedürfen grund­sätzlich derselben Qualifikation wie regulär Studierende (gem. Art. 50 BayHSchG in der jeweils gültigen Fassung).

 

Um ein Gaststudium entsprechend § 12 zu beantragen, muss

  • das eigene Portfolio beim jeweiligen Studiengang / der jeweiligen Klasse vorgelegt werden und 
  • die Klassenleitung auf dem entsprechende Antragsformular (s. u.) der Aufnahme zustimmen.

 

Die Gebühr für ein Gaststudium in Vollzeit beträgt derzeit 300 € pro Semester. Hinzu kommt die Semestergebühr für das Studierendenwerk (derzeit 97 €). Darin enthalten ist: Teilnahme an Klassenbesprechungen, Besuch Seminare/ Workshops und Werkstätten (nur Teilnahme, keine Leistungsanerkennung, keine Prüfungen).  Gaststudierende werden an der AdBK eingeschrieben und bekommt einen Studierendenausweis (u.a. Zugang zur Mensa und zum vergünstigeten MVV-Semesterticket). 


Zum Vorgehen: Bitte füllen Sie nachfolgendes Formular aus, lassen es von Ihrer Gastprofessorin (m/w/d) unterschreiben und senden es an das Sekretariat (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Weitere Infos erhalten Sie dann von dort (Bewerbungen für ein Gaststudium sind nicht über das Bewerbungsportal zu stellen). Zur Information: Im Zeitraum Mai bis Juli eines Jahres können Anträge auf ein Gaststudium im Sekretariat aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens nicht bearbeitet werden.