Im Rahmen Ihres Studiums an der AdBK München können Sie an einer unserer Partnerhochschulen studieren. In dieser Liste finden Sie alle Partnerhochschulen im Überblick (Kunstpädagogik-Studierende orientieren sich bitte auch an den Partnern für "Freie Kunst").
In aller Regel werden Aufenthalte an Partnerhochschulen über ein Erasmus+ Stipendium gefördert.
Es steht Ihnen auch frei in Eigenregie einen sog. Free Mover-Aufenthalt zu organisieren. Dabei nehmen Sie selbst Kontakt mit einer Hochschule im Ausland auf, organisieren selbst die Finanzierung und Rahmenbedingungen des Studiums im Ausland, ohne das International Office als unterstützenden Partner. Neue Partnerschaften können nur auf Anregung und durch Mitarbeit von Lehrpersonal realisiert werden.
Alles Weitere, was Sie für Ihre Planung, Recherche und Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen von Erasmus+ mit Partnerhochschulen wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Punkten.
• Reguläre Immatrikulation an der Akademie der Bildenden Künste München
• Bestehender Vertrag zwischen der AdBK München und der gewünschten Partnerhochschule im Ausland
• Sie haben bis dato noch keine 24 Monate Erasmus-Förderung erhalten
• Ihr Hauptwohnsitz befindet sich nicht im Zielland
• Es gibt keine Altersgrenze
• Aufenthalte in Länder, deren Nationalität Sie haben, behalten wir uns unter Umständen vor
Sie können sich für ein Austausch-Semester für das Winter- und/oder Sommersemester des Folgejahres einmal jährlich – in der Regel von Dezember bis Ende Februar – bewerben.
Online Bewerbung
Der Bewerbungslink für Aufenthalte im akademischen Jahr 26/27 ist bis 27.02.2026, 12.00 Uhr (mittags!) geöffnet.
Benötigte Unterlagen für die interne Online-Bewerbung
• Onlinebewerbungsformular 2026/27, Deadline: 27.02.2026, 12 Uhr
• Passfoto
• Immatrikulationsbescheinigung
• Lebenslauf
Bewerbungsablauf für das akademische Jahr 26/27
1. interne Bewerbung - WiSe 26/27 und SoSe 27 bis 27.02.26, 12.00 Uhr – mittags!
2. Vergabe der Nominierungsplätze – erfolgt in der 1./2. Märzwoche 2026
3. Annahme des Nominierungsplatzes durch Studierende bis 13.03.2026
3. Nominierung an Partnerhochschule durch International Office - WiSe 26/27 ab März 2026 / SoSe 27 ab September 26
4. Bewerbung der Studierenden an der Partnerhochschule, sofern diese der Nominierung zugestimmt hat - WiSe ca. Juni/Juli/Aug. 26; SoSe ca. Nov/Dez/Jan 26/27 i.d.R. mit Portfolio, CV, Bewerbungsbogen, ggf. Sprachnachweis
5. Zusage (oder Ablehnung) der Partnerhochschule umgehend an
6. sobald die Zusage vorliegt: Gelder beantragen & Learning Agreement erstellen; alle erforderlichen Unterlagen müssen spätestens 4 Wochen vor Studienbeginn komplett unterzeichnet vorliegen. Sie müssen Unterschriften von mindestens 2 beteiligten Hochschulen einholen; ggf. von allen Fachbereichen/Professuren.
7. sobald die Zusage vorliegt: um Studienleistungen / Beurlaubung / Visum / Versicherungen / Wohnung kümmern
• Freie Kunst: Nach erfolgreicher Probezeitprüfung, in der Regel ab dem 3. Semester.
• Kunstpädagogik: Nach der „Probewand“ und vor der „Kleinen Wand“. Bitte bedenken Sie, dass Sie an der Akademie auch Vorbereitungszeit brauchen (1-2 Semester), um die „Kleine Wand“-Prüfung ablegen zu können.
• Innenarchitektur (BA): Ab dem 5. Semester.
• Master-Studiengänge: Bitte planen Sie ein Jahr, mindestens aber ein Semester Vorbereitungszeit für Ihr Auslandssemester, so dass Sie frühestens im 2. Semester des Masterstudiums ins Ausland gehen können.
Die Höhe der aktuellen monatlichen Fördersumme ist abhängig davon, in welchem Land Sie Ihr Auslandssemester verbringen und in welchem Jahr Sie gefördert werden. Die aktuelle Stipendienhöhe finden Sie hier.
Die Gewährung und Auszahlung der einzelnen Stipendien erfolgt durch unseren Konsortialpartner KOOR-Erasmus Services BW in Karlsruhe. Sobald Sie also eine Zusage der Partnerhochschule erhalten haben, senden wir Ihnen einen Registrierungslink für KOOR. Bitte beachten Sie, dass KOOR-Erasmus Services Ihre vollständigen Unterlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Studienaufenthalts vorliegen müssen! Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich!
Planen Sie bitte eine mehrwöchige Vorlaufzeit ein, da Sie verschiedene Unterschriften von der Gast- und Heimathochschule einholen müssen. Die Bearbeitung erfolgt sukzessive nach Eingang der Bewerbungsunterlagen bzw. nach deren Vollständigkeit. Diese Vorgehensweise wird in allen Schritten (Ausstellung des Grant Agreements, Anweisung der ersten Rate, Bearbeitung der Abschlussunterlagen sowie Auszahlung der zweiten Rate) aus Gründen der Gleichbehandlung aller Stipendiatinnen (m/w/d) so angewandt.
Für Fragen rund um Ihre Registrierung bei KOOR und Ihr Stipendium bietet KOOR immer dienstags von 11:00 - 12:00 eine Online-Sprechstunde an.
Doppelförderung
Der gleichzeitige Erhalt eines Erasmus-Stipendiums und eines anderen EU-Stipendiums oder eines DAAD-Stipendiums ist nicht zulässig! Erasmus-Gelder können mit BAFöG kombiniert werden, werden aber oft auf das BAFöG angerechnet. Bitte kontaktieren Sie dazu das BAFöG-Amt.
Finanzielle Zusatzförderung über Realkostenantrag
Teilnehmende haben bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen die Möglichkeit, über eine separate Antragstellung („Realkostenantrag“) die Bezuschussung zusätzlich entstehender Kosten während der Auslandsmobilität von in der Regel bis zu 15.000 EUR pro Semester /30.000 EUR pro Studienjahr zu beantragen:
• Teilnehmende mit einem GdB von 20 oder mehr
• oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
• oder einer chronischen Erkrankung (körperlich oder psychisch).
• Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen
Finanzielle Zusatzförderung über Social Top-ups
Studierende mit geringeren Chancen (bitte siehe Liste unten) erhalten im Rahmen einer Langzeitmobilität 250 Euro zusätzlich zu ihrem Erasmus-Zuschuss pro Monat (für Langzeitaufenthalte).
Studierende mit geringeren Chancen (bitte siehe Liste unten) erhalten für blended short-term Mobilitäten einmalig 100 EUR bei Aufenthalten bis zu 14 Tagen bzw. 150 EUR bei Aufenthalten ab 15 Tagen.
• Chronisch erkrankt sind
• Eine Behinderung haben (ab GdB 20)
• Mit eigenen Kindern ins Ausland gehen
• In die Kategorie erwerbstätig fallen
• Oder Erstakademikerin (m/w/d) sind
Zusammengefasste Infos finden Sie im Infoblatt von KOOR.
Alle ausführlichen Infos des DAAD finden Sie im Kriterienkatalog.
Wenn Sie mindest 50% der Reisestrecke mit dem Zug oder einem anderen nachhaltigen Verkehrsmittel bewältigen, können Sie erhöhte Reisekostensätze erhalten. Zusätzlich können Ihre Reisetage gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wann muss ich ein LA erstellen und wo bekomme ich das Formular?
Ein Learning Agreement (LA) erstellen Sie, wenn Sie von einer Partnerhochschule eine Zusage erhalten und sich bei unserem Konsortialpartner KOOR für eine Erasmus+-Förderung registrieren. Im Zuge der Registrierung stellt Ihnen KOOR ein digitales Formular zu Erstellung des LAs zur Verfügung.
Bitte geben Sie im Learning Agreement den Kontakt des International Office an:
Rebekka Sigl,
Wie muss ich das LA erstellen?
1.) Freie Kunst, Kunstpädagogik und Master Architektur & Kunst
Das Vorgehen zum Learning Agreement und zum Anrechnungsverfahren für die Freie Kunst, die Kunstpädagogik und den Master Architektur & Kunst finden Sie in diesem Dokument.
2.) Innenarchitektur
Das Vorgehen zum Learning Agreement und zum Anrechnungsverfahren für den Bachelor und Master der Innenarchitektur finden Sie in diesem Dokument.
Grundsätzlich müssen Sie vor der Erstellung immer mit dem zuständigen Prüfungsamt klären, ob Sie bestimmte Scheine im Ausland machen müssen, um nicht exmatrikuliert zu werden (z.B. müssen in der Freien Kunst alle 4 Scheine für das Vordiplom vor dem 6. Semester vorliegen etc.)
Was ist ein Learning Agreement überhaupt?
Ein LA dient vorrangig Ihrem Schutz und Ihrer Studienplanung. Darin wird verbindlich geregelt, welche der Kurse, die Sie im Ausland belegen, auf Ihr Studium an der AdBK angerechnet werden.
Ich habe schon alle Scheine, wünsche keine Anrechnung oder bin beurlaubt, muss ich trotzdem ein LA erstellen?
Sie müssen für eine Erasmus-Förderung immer unbedingt ein LA erstellen, sonst erhalten Sie keine Förderung. Wenn Sie beurlaubt sind ist eine Anrechnung gar nicht möglich. Das LA muss dennoch immer unbedingt erstellt werden. Das LA kann auch ausgeben, dass die im Ausland belegten Kurse/Leistungen nicht angerechnet werden sollen. Dafür setzen Sie vor jede Leistung das Kürzel „FU“ (fakultativer Unterricht) und setzen 0 ECTS dafür ein. Mehr dazu finden Sie unter „Wie muss das LA konkret aussehen?“ In der PDF-Anleitung
Wie viele ECTS muss ich haben, um die Erasmus+-Förderung zu bekommen?
Seitens der AdBK müssen Sie keine Leistungen bestehen und keine Mindestanzahl ECTS einwerben. Die aufnehmenden Partnerhochschulen verlangen von Ihnen dennoch oft, dass Sie sich für mindestens 10-30 ECTS in Kurse eintragen. Sie müssen diese Kurse nicht bestehen, um die Erasmus+-Förderung der AdBK zu erhalten. Wir begrüßen es selbstverständlich sehr, wenn wir erkennen können, dass Sie im Ausland aktiv studieren!
Das LA wurde abgelehnt, was muss ich jetzt tun?
In diesem Fall wird das Learning Agreement zurückgesetzt und Sie erhalten eine Infomail. Die Kurse können dann neu bearbeitet werden und das LA wird erneut zur Unterschrift an die Heimat- und Gasthochschule geschickt.
Wurde das LA von der Heimathochschule abgelehnt, lesen Sie bitte unbedingt die oben angebotenen Anleitungen. In der Regel senden wir einen Ablehnungsgrund mit, was Sie korrigieren müssen. Wurde das Learning Agreement von der Gasthochschule abgelehnt, folgen Sie bitte entsprechend deren Änderungsempfehlungen.
Kann ich das LA während des Semesters noch ändern?
Nach Beginn des Auslandssemesters können Sie Kurse ändern, z.B. weil Veranstaltungen nicht stattfinden oder Sie ein interessanteres Angebot gefunden haben. Sie können Kurse auch neu hinzufügen oder komplett streichen. Sie gehen dabei so vor wie bei der initialen Erstellung des Learning Agreements und finden das digitale Formular wiederum in Ihrem „Bewerbungsworkflow“ im KOOR Mobility Online Portal.
Ich habe noch Fragen zum LA – wer kann mir helfen?
Bei weiteren Fragen zum Learning Agreement wenden Sie sich bitte per E-Mail an
Anforderungen der Partnerhochschulen zu Sprachkompetenzen reichen von einem mit offiziellem Zertifikat nachzuweisenden C1-Level bis zur formlosen Aussage „English is sufficient“. Im Responsive Portal – einem Verzeichnis unserer Partner - finden Sie zu vielen Partnerhochschulen detaillierte Angaben zu Aufnahmebedingungen. Sollten dort keine Angaben hinterlegt sein, finden Sie in aller Regel auf der Website der jeweiligen Partnerhochschule ausführliche Informationen.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen für Ihren Auslandsaufenthalt mindestens Basiskompetenzen für den Alltag in der Sprache des Ziellandes mitzubringen.
Sobald Sie eine Zusage für ein Erasmus+-Stipendium haben können Sie im Rahmen des Stipendiums bis zu 130€ zusätzliche Förderung für den Aufbau von Sprachkompetenzen bekommen.
Zur optimalen Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthalts bietet KOOR-Erasmus Services eine Reihe von Kursen und Workshops an. Eine Teilnahme ist nicht verpflichtend, bietet jedoch eine gute Gelegenheit, z.B. die eigenen Sprachkenntnisse zu verbessern.
Zum Angebot von KOOR gehören:
• Kostenlose Online-Sprachkurse mit dem OLS-Sprachenportal
• Sprachförderung: Finanzieller Zuschuss bis zu 130 Euro für Selbstlernmaterialien und selbstorganisierte Sprachkurse
• Hands-on Learning! Online-Kurs zur interkulturellen Vorbereitung
• Interkulturelles Training in Präsenz und virtueller Form
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Mit einem ERASMUS+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Wenn Sie durch ERASMUS+ gefördert werden, sind Sie verpflichtet, sowohl eine Kranken-, Auslandskranken-, Unfall- sowie eine Haftpflichtversicherung vorzuweisen, die bestimmte Eigenschaften besitzen - u.a. muss die Auslandskrankenversicherung auch Pandemiefälle abdecken. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Versicherung. Alternativ gibt es die Möglichkeit, z.B. über den DAAD eine vergünstigte Gruppenversicherung abzuschließen.
Weitere Informationen zur DAAD Versicherung
Nach Rücksprache ist eine Verlängerung des Auslandsaufenthalts um ein weiteres Semester möglich. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig (d.h. mindestens einen Monat vor Semesterende), um eine Verlängerung zu beantragen. Bitte reichen Sie dafür bei uns die schriftliche Zustimmung der Gasthochschule ein. Anschließend können Sie dann einen Neu-Antrag bei KOOR einreichen. Sie müssen uns unbedingt über eine Verlängerung informieren! Email:
Teilen Sie auch andere Änderungen, die im Laufe des Studienaufenthaltes eintreten, wie den Abbruch des Studienaufenthaltes, umgehend dem International Office und dem Studierendensekretariat mit.