Nachqualifizierung - Freie Kunst
Informationen für Studierende oder Absolvent*innen der Freien Kunst, die vor 2018 eingeschrieben wurden
Wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, und Sie in der Alten SPO eingeschrieben sind / dort noch einen Prüfungsanspruch haben / dort bereits Diplom gemacht haben, können Sie einen Antrag auf Wechsel oder Nachqualifizierung in die Neue Studien- und Prüfungsordnung stellen.
Sie sind derzeit noch in der Alten Ordnung eingeschrieben und wollen in die Neue Ordnung von 2018 wechseln? Solange Sie noch im Studiengang Freie Kunst immatrikuliert sind, können Sie jederzeit wechseln. Das Antragsformular finden Sie hier:
Bitte im Sekretariat abgeben oder per Email senden. Falls Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie bitte das Sekretariat (
Alumni, die mit dem Alten Diplom vor 2018 eine hausinterne Auszeichnung erhalten haben, wird eine Nachqualifizierung in der Neuen Studienordnung ermöglicht. Die Struktur der Neuen Prüfungsordnung finden Sie unter "Satzungen & Ordnungen", d.h. im Vergleich zur Alten Studienordnung sind Pflichtleistungen zu erbringen. Für die Nachqualifizierung werden zwei Semester zur Verfügung gestellt. Eine erneute Einschreibung ist immer zum Sommersemester vorgesehen und die Diplomierung soll zum Diplomtermin im darauffolgenden Februar erfolgen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Nachqualifizierung
1) Vorlage eines Diploms vor 2018 nach bisheriger Studienprüfungsordnung in Kopie oder Nachweis noch bestehender Prüfungsanspruch bis 2 Jahre nach Exmatrikulation
2) Nur bei Bildungsausländer*innen: Sprachnachweis B1 (bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung im Ausland).
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sind folgende Schritte auf dem Weg zur Nachqualifizierung zu erledigen:
Erster Schritt: Einschreibung jeweils bis zum 31.01. zum Sommersemester
- E-Mail an das Sekretariat mit der Bitte um Zusendung der Einschreibeunterlagen
- Überweisung der Semestergebühr
- Einreichung folgender Unterlagen Anmeldeschein, Statistikbogen, Kopie des alten Diploms, Kopie Personalausweis, digitales Passfoto, Bescheinigung Krankenversicherung wenn unter 30 Jahre
- Für Bildungsausländer*innen: Sprachnachweis B1
- Nach Erhalt der Einschreibeunterlagen senden wir Ihnen die Immatrikulationsbescheinigung und die Zugangsdaten zum Studierendenportal MyCampus
Zweiter Schritt: Nachholung fehlender Leistungen bzw. Leistungsanerkennung / Anmeldung zur Diplom-Prüfung / Diplomprüfung
- Infoveranstaltung vor Beginn des Sommersemester
- Kontaktaufnahme mit Prüfungsamt, um die notwendigen Schritte zur Prüfungsanmeldung bzw. Nachholung fehlender Leistungen zu besprechen: Frau Brunner:
- Nachholung fehlender Leistungen bzw. Anerkennung bereits erbrachter Leistungen im Sommersemester. Werkstattleistungen werden durch das Studierendensekretariat bestätigt, Theoriescheine durch die jeweiligen Dozent*innen / Professor*innen.
- Anmeldung zur Diplom-Prüfung (spätestens zum Juni) im Studierendenportal: https://mycampus.adbk.de/campus/
Wichtig: Bitte registrieren Sie sich nach Einschreibung und Erhalt der Zugangsdaten unbedingt im Studierendenportal MyCampus, damit eine Teilnahme und Anmeldung für Lehrveranstaltungen möglich ist. Sie erhalten die Zugangsdaten nach Einschreibung vom Sekretariat. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter
Bei Fragen zur Prüfung wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt:
Termine
Vorlesungszeiten
Semester Vorlesungsbeginn letzter Vorlesungstag
Wintersemester 2023/24 16. Oktober 2023 09. Februar 2024
Sommersemester 2024 15. April 2024 19. Juli 2024
Wintersemester 2024/25 14. Oktober 2024 07. Februar 2025
Sommersemester 2025 22. April 2025 25. Juli 2025
Wintersemester 2025/24 13. Oktober 2025 06. Febuar 2026
Erstsemesterbegrüßung
1. Vorlesungstag im Wintersemester eines Jahres um 10 Uhr im Foyer Neubau (anschließend Fortsetzung in den Studiengängen bzw. Klassen)
Rückmeldung (Überweisung Semesterbeiträge)
jeweils zum 31. Januar und 30. Juni eines Jahres (Studierende Kunstpädagogik aus organisatorischen Gründen bereits 15.01. und 15.06.). Details dazu finden sich hier.
Informations- und Schulungsveranstaltungen - Sammeltermin Anrechnungen
Thema: Online-Schulungen zum IT-System und Studienstruktur am 8. Oktober
Zeit: 8.Okt. 2024 04:00 PM Amsterdam, Berlin, Rom, Stockholm, Wien
Beitreten Zoom Meeting
https://kunsthochschule-bayern.zoom-x.de/j/68666242811?pwd=tbtheMbEhVoQf7u6cFG9ebFo1b1Ze5.1
Meeting-ID: 686 6624 2811
Kenncode: 576776
Thema: Online-Schulungen zum IT-System und Studienstruktur am 15. Oktober
Zeit: 15.Okt. 2024 06:00 PM Amsterdam, Berlin, Rom, Stockholm, Wien
Beitreten Zoom Meeting
https://kunsthochschule-bayern.zoom-x.de/j/65574785331?pwd=bETaqCxLDzrbE85jH3eVml4Hfniclc.1
Meeting-ID: 655 7478 5331
Kenncode: 746321
Prüfungstermine
Examensausstellung Kunstpädagogik
Herbst 2024
Probezeit und Vordiplom Freie Kunst
Probezeit: 15. - 17. Januar 2024
Vordiplom: 15. - 17. Januar 2024
Anmeldeschluss Vordiplom: 4. Dezember 2023 (Ausschlussfrist!)
Onlineanmeldung über MyCampus: myCampus (adbk.de)
Diplomprüfung Freie Kunst Wintersemester 2023/24
Prüfungstage: 05. - 07. Februar 2024
Beginn Aufbau: 29. Januar 2024
Anmeldeschluss: 30. Juni 2023 (Ausschlussfrist!)
ACHTUNG: Onlineanmeldung über MyCampus: myCampus (adbk.de)
Weitere Formulare für die Anmeldung: Anrechungsformular und Nachreichungsformular
Studienleistungen müssen mit der Anmeldung nachgewiesen werden.
Eröffnung Diplomausstellung / Übergabe Diplome: 08. Februar 2024
Ausstellung: 09. - 13. Februar 2024
Innenarchitektur
Bachelor-Prüfung: 10. Januar 2024
Master-Prüfung: 07. Februar 2024 (Aufbau 05. - 06. Februar 2024)
Krankenversicherung
Gemäß dem Bayerischen Hochschulgesetz ist die Vorlage einer Versicherungsbescheinigung nach der Merkverordnung für die Krankenversicherung der Studierenden Voraussetzung für die Immatrikulation sowie die Rückmeldung. Alle Studierenden an deutschen Hochschulen unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Sie besteht in der Regel bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Danach besteht die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung.
Versicherungsbescheinigung für die Immatrikulation
Jeder Studieninteressent muss bei der Einschreibung (Immatrikulation) seine Krankenversicherung nachweisen. Dieser Nachweis sagt aus, ob jemand gesetzlich versichert, von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist. Diese formgebundene Versicherungsbescheinigung übermittelt die Krankenkasse elektronisch an die Akademie. Dafür müssen Sie ausschließlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse (nicht jedoch bei einer privaten Krankenversicherung!), diese Übermittlung anstoßen. Nachfolgend ist erläutert wie genau dieser Prozess anzustoßen ist.
- Studieninteressenten, die in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert oder freiwillig versichert sind bzw. mitversichert sind (z.B. im Rahmen einer Familienversicherung), kontaktieren bitte ihre Versicherung mit der Bitte um Übermittlung des Versicherungsnachweis an die Akademie.
- Studieninteressenten, die in Deutschland bei einer Krankenversicherung privat versichert oder (bei den Eltern, einem Elternteil, dem Ehepartner) privat mitversichert sind, müssen sich unter Vorlage des Versicherungsnachweises ihrer privaten Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse die oben genannte Übermittlung des Versicherungsstatus umsetzen lassen.
- Ausländische Studieninteressenten aus einem Mitgliedsland der EU und EWR, die in ihrem Heimatland krankenversichert sind, erhalten die erforderliche formgebundene Versicherungsbescheinigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland gegen Vorlage der EHIC (European Health Insurance Card) oder der PEB (Provisorische Ersatzbescheinigung für die EHIC). Diese übermittelt den Status dann an die Akademie.
- Studierende aus Nicht-EU und Nicht-EWR-Ländern und Ländern, mit denen die BRD kein Sozialversicherungsabkommen hat, müssen einen für Deutschland ausreichenden Krankenversicherungsnachweis erbringen oder in Deutschland eine studentische Krankenversicherung abschließen. Dies ist nur bis zum Alter von 30 Jahren oder bis 14 Semester Studienzeit möglich. Für die benötigten Krankenversicherungsnachweise müssen sich die Bewerber an eine der gesetzlichen Krankenkassen in München (siehe unten) wenden.
Versicherungsnachweis für die Rückmeldung
Für die Rückmeldung ist dann ein Versicherungsnachweis zu erbringen, wenn während des Studiums Änderungen eintreten (z.B. Wechsel der Krankenkasse Beendigung des Versicherungsverhältnisses, Änderung des Versicherungsart, etc.). Dann ist der Studierende verpflichtet, dies im Studentensekretariat umgehend mitzuteilen und eine erneute Versicherungsbescheinigung unaufgefordert vorzulegen. Andernfalls unterbleibt die Rückmeldung, was die Exmatrikulation von Amts wegen zur Folge hat.
Mögliche gesetzliche Krankenkassen In München
DAK-Gesundheit Regionalvertrieb Südbayern
Nymphenburger Str. 13, 80335 München
Mobil: +49 (0) 171 681 94 57
Tel.: +49 (0) 89 17 999 04 11 17
Fax: +49 (0) 40 33470 040913
BARMER München Ost
Grillparzerstr. 14
81675 München
Telefon 0800 333004 207-301
Telefax 0800 333004 207-349
Techniker Krankenkasse (TK) München
Elisenstraße 3
80335 München
(U5, Haltestelle Hauptbahnhof)
Tel.: Lea Schwarz 01 62 352 29 07
Information zur Studentischen Krankenversicherung
Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
Bayern-Direktion München
Landsbergerstr. 150-152
80339 München
(Straßenbahnhaltestelle Linie 18/19 Barthstr.)
Tel.: +49 (0) 89 / 54 44 -0
Gaststudium
An der Akademie kann unter bestimmten Voraussetzungen (s. u. aufgelistet) ein Gaststudium von bis zu max. 2 Semestern gewährt werden. Die Entscheidung zur Aufnahme zum Gaststudium treffen die jeweiligen Klassenleiter*innen auf Basis eines vorgelegten Portfolios.
Das Ablegen von Prüfungen und das Anrechnen von Leistungen während eines Gaststudiums sind nicht zulässig (Art. 50 Nr. 4 BayHSchG). Gaststudierende bedürfen grundsätzlich derselben Qualifikation wie regulär Studierende (gem. Art. 50 BayHSchG in der jeweils gültigen Fassung). Für Gaststudierende entsprechend §12 genügt das Ausfüllen eines Antrages, hier zum hochladen:
Die Gebühr für das Gaststudium beträgt derzeit zwischen 100 € (für die Teilnahme an Klassenbesprechungen) und bis zu 300 € pro Semester als Vollzeitstudium. Hinzu kommt evtl. die Semestergebühr.
Es gibt 3 Möglichkeiten für die Teilnahme an einem Gaststudium an der AdBK München:
1. wer das 100 Euro Paket nimmt, darf nur an Klassenbesprechungen teilnehmen, wird nicht eingeschrieben (die Semestergebühr entfällt) und bekommt auch keinen Ausweis (für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Münchner Verkehrsnetz), Versicherungsschutz besteht hier nicht.
2. wer das 300 Euro Paket nimmt, darf an Klassenbesprechungen teilnehmen, Seminare/ Workshops und Werkstätten besuchen (nur Teilnahme, keine Leistungsanerkennung) und muss den Semesterbeitrag zahlen, wird eingeschrieben und bekommt den Ausweis, Versicherungsschutz besteht.
3. Einzelfallbetrachtung für Studierende bayerischer Hochschulen: muss im Einzelfall geprüft werden, bitte hier um Rücksprache (evtl. kann der Semesterbeitrag hier entfallen, sonst gilt dasselbe wie bei Punkt 1 und 2).
Bewerbungen für ein Gaststudium erfolgen nicht über das Bewerbungsportal. Nähere Auskünfte erteilt das Sekretariat.
Formulare - Studium
Hier finden Sie alle Formulare rund ums Studium und zur Bewerbung um einen Studienplatz
Bewerbung
Mappenabholung
Einschreibung
Alle Informationen zur Einschreibung sind Ihnen nach bestandener Eignungsprüfung per Post zugegangen. Hier finden Sie die dort erwähnten Unterlagen:
Studienorganisation
Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht für das Semesterticket – bitte wenden Sie sich an das Studierendensekretariat
Antrag für eine Zweitausstellung des Studierendenausweis – bitte wenden Sie sich an das Studierendensekretariat
Diplomprüfung nach neuer SPO Freie Kunst
Kunstpädagogik
Schwangerschaft und Mutterschutz im Studium
Hierfür verwenden Sie bitte das folgende Formular für werdende und stillende Mütter im Rahmen ihrer Hochschulausbildung an der Akademie der Bildenden Künste.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt zu diesem Thema
Allgemeine und weiterführende Informationen können Sie unter folgendem Link einsehen:
Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
Beratung
Für Fragen zu den Themen Studienbewerbung, Studienorganisation und Studiengangswechsel wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat .
Für Fragen zu Prüfungen kontaktieren Sie bitte die Prüfungsämter.
Benötigen Sie angesichts von Problemen eine individuelle und vertrauliche Beratung bzgl. Ihrer aktuellen Studiensituation (bitte nicht o.g. Fragen rund zu Studienorganisation und Studiengangswechsel), können Sie dafür gerne einen Termin mit Frau Missler vereinbaren (
Konkrete und kompetente Beratungen zu foglenden Themen erhalten Sie auch beim Studentenwerk München :
– Studienfinanzierung
– Studentisches Wohnen
– Studieren mit Kind
– Studieren mit Behinderung
– Psychosoziale und Psychotherapeutische Beratung
– Für internationale Studierende: vielfältige Unterstützung in sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belangen
Eine Beratung für Hochschulabsolvent*innen auf dem Weg ins Berufsleben können Sie bei der Agentur für Arbeit München vereinbaren. Das Hochschulteam ist zu erreichen unter:
Viele wichtige Informationen rund um Versicherungen und Rente für alle Künstler*innen finden Sie bei der Künstlersozialkasse.
Frauenbeauftragte
Rückmeldung
Achtung!! Der Rückmeldeprozess hat sich geändert!!
short summary in english:
The process to make the „Rückmeldung“ (pay the fee) has changed. Now you pay via mycampus. There you can pay with paypal, MasterCard, Visa or Lastschrift i. e. IBAN. On mycampus go to the black box „Meine Gebühren“ and chose the semester and follow the blue „Bezahlen“-Button. You can find a step by step description here: https://www.adbk.de/de/studium/412-mycampus.html.
Deadline is July 15th 2024. Fee amount is 85,- Euro.
Hiermit informiere ich Sie über die anstehende Rückmeldung zum Wintersemester 2024/25. Im Vergleich zu den Verfahren der letzten Jahre gibt es eine Änderung. Die Rückmeldung erfolgt jetzt über mycampus. Dies vereinfacht den Verwaltungsprozess, was mehr Effizienz schafft. Bitte in mycampus auf „Meine Gebühren“ gehen (neue schwarze Kachel). Die Gebühr fürs Wintersemester 24/25 unter „noch nicht bezahlte Gebühr“ (links) anklicken und dann oben rechts auf den „Bezahlen“-Button gehen und den Schritten folgen. Es kann dort via paypal, MasterCard, Visa, Lastschrift bzw. IBAN gezahlt werden. Die Zahlung ist jetzt nur noch auf diesem Wege möglich. Eine genaue Beschreibung der einzelnen Schritte findet sich hier unter "Mehr Informationen": https://www.adbk.de/de/studium/412-mycampus.html
Falls jemand Probleme mit dem eigenen mycampus-Zugang hat, bitte ans Sekretariat wenden.
Für Studierende, die schon bezahlt haben oder ihr Studium jetzt beenden werden, haben wir die Gebühr storniert.
Die neue Immatrikulationsbescheinigung und Zahlungsbescheinigung können nach 24 Stunden nach Bezahlung unter „Studienablauf“ (nicht unter Dokumente!) oben rechts selbst herunterladen (nur die alten Bescheinigungen sind unter Dokumente zu finden).
Alle Studierenden sind ausnahmslos verpflichtet, sich form- und fristgerecht rückzumelden, wenn Sie im Folgesemester weiterhin an der Akademie immatrikuliert sein wollen. Auch Studierende, die im fraglichen Semester beurlaubt sind, müssen den Semesterbeitrag in voller Höhe bezahlen.
Die Gebühr für das Wintersemester beträgt 85,- €
Die Rückmelde- und Zahlungsfrist endet zum 15.07.2024 (Kupäd-Studierende für LMU Meldung bitte bis 30.06.)
Bitte beachten Sie, dass in diesem Betrag nur noch der Grundbeitrag für das Studentenwerk in Höhe von 85,- € enthalten ist. Der Solidarbeitrag für das Semesterticket ist temporär aufgrund des Deutschlandtickets aufgehoben.
Die Frist für Verlängerungsanträge, Beurlaubungen und Klassenwechsel endet ebenfalls am 17.07.2024. Alle Formulare hierzu finden Sie hier: https://www.adbk.de/de/studium/organisatorisches/1651-formulare-studium.html
Alle Studierenden sind ausnahmslos verpflichtet sich form- und fristgerecht (jeweils zum 31.01. und 30.06. eines Jahres) rückzumelden, wenn Sie im Folgesemester weiterhin an der Akademie immatrikuliert sein wollen. Auch Studierende, die im fraglichen Semester beurlaubt sind, müssen den Semesterbeitrag in voller Höhe bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Betrag nur noch der Grundbeitrag für das Studentenwerk in Höhe von 85,- € enthalten ist. Der Solidarbeitrag für das Semesterticket wird temporär (ab WS 23/24) ausgesetzt aufgrund des Deutschlandtickets. Hier finden Sie die Grundbeitragssatzung des Studierendenwerks.
Studierende, die den fälligen Beitrag nicht bis spätestens 31.01./ 30.06. (Zahlungseingang) bezahlt haben, werden einmal angemahnt und danach mit Wirkung zum jeweiligen Semesterende exmatrikuliert.
Für Studierende der Kunstpädagogik gilt, sollten Sie trotz rechtzeitiger Überweisung (zum 15.01. und 15.06.) eine Exmatrikulationsandrohung von der LMU erhalten, müssen Sie sich dort mit einem Nachweis der AdBK (Immatrikulationsbescheinigung und Zahlungsnachweis) noch einmal direkt rückmelden. Diesen können Sie in myCampus unter Studienverlauf (oeben rechts) ab 31.1./ 30.6. ausdrucken. Mit diesen Nachweisen über die erfolgte Rückmeldung an der AdBK können Sie dann selbständig Ihre Rückmeldung bei der LMU vornehmen.
Sollten Sie einen Klassenwechsel, eine Beurlaubung oder eine Verlängerung des Studiums planen, müssen Sie bis zum Rückmeldedatum des jeweiligen Semesters (31.01./ 30.06. eines jeden Jahres) den notwendigen Antrag im Sekretariat abgeben. Die Formulare hierfür finden Sie hier. Bedenken Sie bitte, dass Sie auf dem Antrag die Unterschrift Ihrer/Ihres Professorin/Professors benötigen.
Den neuen Aufdruck für den Studierendenausweis (jetzt aufgrund Deutschlandticket ohne MVV-Ticket) auf Ihrem Studierendenausweis erhalten Sie im Foyer des Erweiterungsbaus links vor der Tür des Studierendensekretariats und an der Pforte Altbau. Dort steht der Kartendrucker öffentlich zugänglich. Ca. 7 Werktage nach Ihrer Überweisung können Sie dort Ihren Ausweis selbständig erneuern. Der Aufdruck enthält sowohl das aktuelle Semester als auch das kommende.
Hier gibt es alle wichtigen Infos zum 29 € Ticket
Studierendenvertretung
Gendergerechte Sprache
Als Frauenbeauftragte der AdBK kritisieren wir das aktuelle Verbot der Gender-Schreibweisen scharf. Die Bedeutung dieser bisher frei gewählten Schreib- und Ausdrucksweise beruht darauf, dass Menschen in ihrer Vielfalt auch in der Sprache sichtbar werden. Im Hochschul- und Akademiekontext wie auch im gesellschaftlichen Leben ist es deshalb wichtig, sich weiterhin für die Verwendung einer gendersensiblen fairen Sprache einzusetzen! Die LaKoF setzt sich für die Chancengleichheit für Frauen in Wissenschaft, Kunst und Lehre ein, wir richten uns an alle weiblich gelesenen Personen; dennoch zitieren wir die Argumentationslinien der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Ab heute gilt noch mehr: Sucht das Gespräch! Bleibt sprachsensibel und wendig, experimentiert!
Eure Frauenbeauftragten
"Nur durch gendersensible Sprache werden vielfältige gesellschaftliche Lebensrealitäten richtig erfasst und wiedergegeben. Frauen bilden die Hälfte der Gesellschaft und sollten deshalb sprachlich genauso sichtbar sein. Gleiches gilt auch für alle Menschen, die sich nicht im binären Geschlechtersystem verorten. Grundsätzlich hilft die Verwendung einer gendersensiblen Sprache, Stereotype abzubauen und Missverständnissen vorzubeugen. Dies ist auch im Hochschulkontext wichtig, da viele beim Gedanken an „Wissenschaftler“ immer noch männliche Forscher vor Augen haben. Dies entspricht jedoch nicht mehr der aktuellen Hochschulwirklichkeit. Gerade Hochschulen sollten deshalb Vorbilder sein und die Vielfalt in ihren Reihen auch sprachlich zum Ausdruck bringen. […] Es gibt verschiedene Möglichkeiten gendersensibel, fair und inklusiv zu formulieren. Je nach Gelegenheit eignen sich manche besser als andere. Grundsätzlich geht es immer entweder darum, Gender sichtbar zu machen, wenn es von Bedeutung ist oder es sprachlich zu neutralisieren, damit sich alle angesprochen fühlen. Sprache bietet hierbei viele kreative Möglichkeiten und ermöglicht es, bestimmte Signale und Akzente zu setzen. Die LaKoF möchte deshalb dazu ermutigen, Sprache auch in der Wissenschaft kreativ und sensibel einzusetzen und dadurch einen Beitrag für mehr Sichtbarkeit und Gleichstellung in Wissenschaft und Gesellschaft zu leisten.“
(https://www.lakof-bayern.de/aktivitaeten/gleichstellungsarbeit/gendergerechte-sprache)