Vorbehaltlich der Bestätigung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst stehen für das Studienjahr 2025 Mittel für laufende Stipendien zur Verfügung, die an ausländische Studierende vergeben werden können. Für die Vergabe sind die fachliche Eignung, die persönliche Qualifikation und die Bedürftigkeit maßgeblich. Bei Studienwechslern, insbesondere bei mehrfachem Studienwechsel, wird ein strenger Maßstab angelegt. Studierende, die die Probezeit noch nicht abgelegt haben, sind ausgeschlossen. Eine Zweitvergabe ist nicht möglich.
Abgabefrist: Freitag, den 30. Mai 2025
Bewerbungsunterlagen sind über ein Bewerbungsportal
https://stipsys.uni-passau.de/public/application.xhtml?pID=927
hochzuladen.
Folgende Unterlagen müssen im Bewerbungsportal hochgeladen werden:
- Kurze Beschreibung der Finanzierung Ihres Studiums mit Erklärung über die Richtigkeit Ihrer Angaben (Formlos mit Datum und Unterschrift als PDF)
- Befürwortung des zuständigen Hochschullehrers/ Hochschullehrerin (Formlos als PDF)
- Lebenslauf (als PDF)
- Din A4 Mappe (als PDF nicht größer als 5 MB) mit Abbildungen ihrer Arbeiten
Die Jury wird anhand des Portfolios die Entscheidung treffen.
Das Informationsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst „Grundsätze für die Vergabe eines Stipendiums an ausländische Stipendienbewerber“ kann auf Antrag im Prüfungsamt eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bedürftigkeit bei solchen ausländischen Studierenden nicht vorliegt, welche die Voraussetzungen des § 8 BAföG dem Grund nach erfüllen und damit BAföG-Leistungen beantragen könnten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an