Der AdBK München stehen in der Regel jedes Jahr Mittel für Stipendien zur Verfügung, die an ausländische Studierende vergeben werden können. Für die Vergabe sind die fachliche Eignung, die persönliche Qualifikation und die Bedürftigkeit maßgeblich. Bei Studienwechsler*innen, insbesondere bei mehrfachem Studienwechsel, wird ein strenger Maßstab angelegt. Studierende, die die Probezeit noch nicht abgelegt haben, sind ausgeschlossen. Eine Zweitvergabe ist nicht möglich. Die Hochschule hat sich von der Förderungswürdigkeit der Studierenden zu überzeugen, z.B. durch Vorlegen einschlägiger Nachweise der Bewerber*innen. Vorrangig sollen die Mittel für fortgeschrittene Studierende eingesetzt werden. Die Überprüfung der notwendigen Kriterien zur Vergabe der Stipendien wird durch die Angaben des Studierenden und der Stellungnahme seines/ihres Professors/Professorin erfolgen. Außerdem ist ein Lebenslauf einzureichen.

 

Folgende Unterlagen müssen bis

 

                                             spätestens Dienstag, den 04. Juni 2024

 

über dieses Bewerbungsportal hochladen werden:

https://stipsys.uni-passau.de/public/application.xhtml?pID=650


- Kurze Beschreibung der Finanzierung Ihres Studiums mit Erklärung über die Richtigkeit Ihrer Angaben (Formlos mit Datum und Unterschrift als PDF)
- Befürwortung des zuständigen Hochschullehrers/ Hochschullehrerin (Formlos als PDF)
- Lebenslauf (als PDF)
- Din A4 Mappe (als PDF nicht größer als 5 MB) mit Abbildungen ihrer Arbeiten
Die Jury wird anhand des Portfolios die Entscheidung treffen.

 
Das Informationsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst „Grundsätze für die Vergabe eines Stipendiums an ausländische Stipendienbewerber“ kann auf Antrag im Prüfungsamt eingesehen werden.


Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bedürftigkeit bei solchen ausländischen Studierenden nicht vorliegt, welche die Voraussetzungen des § 8 BAföG dem Grund nach erfüllen und damit BAföG-Leistungen beantragen könnten.