Die Studierendenvertretung vertritt die Belange der Studierenden in den Gremien der Hochschulpolitik, z.B. in Senat, Hochschulrat und Berufungskomissionen. Ihr Engagement gilt vor allem der Verbesserung der Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Akteuren an der Hochschule. Die Studierendenvertretung will mit flachen Hierarchien und lösungsorientierten Vorschlägen die Hochschule mitgestalten.
Raum A.EG.02
Prof. Dr. Florian Matzner | +49 / 89 / 3852 -176 |
Prof. Nicole Wermers | +49 / 89 / 3852 -139 |
Das Angebot richtet sich an alle Hochschulangehörigen, die in belastenden Situationen Unterstützung, Orientierung oder eine erste Einschätzung benötigen. Ziel ist es, einen unkomplizierten und vertrauensvollen Zugang zu professioneller Beratung zu ermöglichen.
Dr. Giulietta Tibone | +49 171 830 30 97
Frank Hilger | +49 / 89 / 3852 -152
Manfred Wagner (Durchwahl -172)
Stellvertretung
Sabine Eckhoff (Durchwahl -111)
Günther Timm (Durchwahl -108)
Die Frauenbeauftragten sind Anlaufstelle für Studierende und Mitarbeitende, die sich aufgrund von Geschlecht, Identität oder sexuellem Begehren diskriminiert sehen.
Prof. Ursula Rogg |
Prof. Dr. Anke Dyes |
Jonathan Penca |
Prof. Dr. Florian Matzner | +49 / 89 / 3852 -176 |
Der Beauftragte für Studierende mit Kind(ern) versteht sich als Ansprechperson, Vermittlungsstelle und Interessenvertretung für Studierende mit familiären Betreuungspflichten. Ziel ist es, ihre besonderen Bedarfe sichtbar zu machen und zu einer familienfreundlichen, inklusiven und solidarischen Hochschulkultur beizutragen. Dabei stehen Vertraulichkeit, Niedrigschwelligkeit und eine lösungsorientierte Beratung im Mittelpunkt. Der Beauftragte unterstützt die Vernetzung der Studierenden mit Kind(ern) und bringt ihre Perspektiven in hochschulinterne Prozesse ein. Grundlage des Selbstverständnisses ist es, dass Sorgearbeit als Teil vielfältiger Lebensrealitäten an der Akademie anerkannt wird und kein Hindernis für ein künstlerisches Studium darstellt.
Prof. Sebastian Tröger |
Ein Personalrat ist ein demokratisch gewähltes Gremium, das die Interessen der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst vertritt. Er hat das Recht, bei Personalentscheidungen des Arbeitgebers mitzubestimmen, Anregungen und Beschwerden der Arbeitnehmer entgegenzunehmen und diese an den Arbeitgeber weiterzuleiten, sowie die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Arbeitsschutzbestimmungen zu überwachen.
Der Personalrat hat zudem das Recht, vom Arbeitgeber Informationen zu verlangen, die für die Durchführung seiner Aufgaben notwendig sind, und muss vor wichtigen Entscheidungen des Arbeitgebers, die die Arbeitnehmer betreffen, angehört werden. Der Personalrat ist vergleichbar mit einem Betriebsrat, jedoch im öffentlichen Dienst tätig.
Der Personalrat wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Stefania De Luca (Vorsitzende)
Sabine Muske-Klostermann (Stellvertreterin)
Edith Plattner (Stellvertreterin)
Wolfgang Kiening | +49 / 89 / 3852 -101 |
Katarina della Peruta |