Die Studierendenvertretung vertritt die Belange der Studierenden in den Gremien der Hochschulpolitik, z.B. in Senat, Hochschulrat und Berufungskomissionen. Ihr Engagement gilt vor allem der Verbesserung der Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Akteuren an der Hochschule. Die Studierendenvertretung will mit flachen Hierarchien und lösungsorientierten Vorschlägen die Hochschule mitgestalten.
Raum A.EG.02
Prof. Dr. Florian Matzner | +49 / 89 / 3852 -176 |
Prof. Nicole Wermers | +49 / 89 / 3852 -139 |
Frank Hilger | +49 / 89 / 3852 -152
Said Jawadi | +49 / 89 / 3852 -172 | E.O1.09 |
Sabine Eckhoff | +49 / 89 / 3852 -111 | E.ZG.03 |
Zentrale Aufgabe der Frauenbeauftragten ist die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Durchsetzung von Diversität in den hochschulpolitischen Gremien sowie in allen Bereichen der Lehre und der Verwaltung der Akademie. Ihre Aufgaben sind im Hochschulgesetz definiert: „Die Frauenbeauftragten achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende; sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern." (BayHschG, Art. 4, Abs. 2, Satz 1). Die Frauenbeauftragten sind Anlaufstelle für Studierende, die sich aufgrund von Herkunft, Klasse, Geschlecht, Identität, Alter oder sexuellem Begehren diskriminiert sehen. Entsprechend des Bayrischen Hochschulgesetzes und der selbstverpflichtenden Richtlinie der Akademie der Bildenden Künste München gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an der Akademie stehen die Frauenbeauftragten den Studierenden und Mitarbeiterenden beratend und unterstützend in Fällen der sexuellen und verbalen Diskriminierung von und Gewalt gegen alle Geschlechter an der Akademie zur Seite. Auch bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Studium stehen sie gerne zur Verfügung.
Zentrales Anliegen der Frauenbeauftragten ist die Durchsetzung gendergerechter Sprache an der Akademie der Bildenden Künste München sowohl in offiziellen Schreiben, Ankündigungen, Publikationen, Flyern, Plakaten etc., wie auch in der Lehre. Nach dem Verbot von Sonder- und Binnenzeichen im öffentlichen Schriftverkehr ist die Akademie herausgefordert, eine Schreibweise zu finden, die den Geschlechterbeschreibungen „männlich, weiblich, divers“, in Abkürzung (m/w/d), gerecht wird. Die neue Schreibweise der Akademie nutzt daher das generische Femininum in Verbindung mit (m/w/d). Einen Leitfaden mit Beispielen finden Sie hier.
Prof. Ursula Rogg
Prof. Tanja Widmann
Maria Justus
Prof. Dr. Florian Matzner | +49 / 89 / 3852 -176 |
Nach dem Verbot von Sonder- und Binnenzeichen im öffentlichen Schriftverkehr ist die Akademie herausgefordert, eine Schreibweise zu finden, die den Geschlechterbeschreibungen „männlich, weiblich, divers“, in Abkürzung (m/w/d), gerecht wird. Die neue Schreibweise der Akademie nutzt daher das generische Femininum in Verbindung mit (m/w/d). Einen Leitfaden mit Beispielen finden Sie hier.
Ein Personalrat ist ein demokratisch gewähltes Gremium, das die Interessen der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst vertritt. Er hat das Recht, bei Personalentscheidungen des Arbeitgebers mitzubestimmen, Anregungen und Beschwerden der Arbeitnehmer entgegenzunehmen und diese an den Arbeitgeber weiterzuleiten, sowie die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Arbeitsschutzbestimmungen zu überwachen.
Der Personalrat hat zudem das Recht, vom Arbeitgeber Informationen zu verlangen, die für die Durchführung seiner Aufgaben notwendig sind, und muss vor wichtigen Entscheidungen des Arbeitgebers, die die Arbeitnehmer betreffen, angehört werden. Der Personalrat ist vergleichbar mit einem Betriebsrat, jedoch im öffentlichen Dienst tätig.
Der Personalrat wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Stefania De Luca (Vorsitzende)
Sabine Muske-Klostermann (Stellvertreterin)
Edith Plattner (Stellvertreterin)
Wolfgang Kiening | +49 / 89 / 3852 -101 |