Freie Kunst, Kunstpädagogik, Bildnerisches Gestalten und Therapie, Architektur und Kunst

 

Freie Kunst und Kunstpädagogik - Wahl der Klasse: In den Studiengängen Freie Kunst und Kunstpädagogik müssen Sie zuerst entscheiden, in welcher Klasse Sie studieren wollen (pro Studiengang kann nur eine Klasse gewählt werden). Eine Übersicht zu unseren Klassen finden Sie unter "Studium - Lehrangebot".  Sollten Sie sich unsicher sein, für welche Klasse Sie sich bewerben wollen, können Sie sich auf den jeweiligen Homepage informieren oder in unserer Bibliothek (Altbau) Kataloge und andere Materialien zu den jeweiligen Professorinnen (m/w/d) und Klassen einsehen. 

 

Dateneingabe im Bewerbungsportal, Ausdruck Registrierungsformular, Versand per Post:  Hier geht es zum Bewerbungsportal. Nach der Dateineingabe erhalten Sie am Ende ein Registrierungsformular (inkl. Mappenerkärung). Dieses bitte ausdrucken und unterschreiben und zusammen mit den dort bzw. unten genannten Unterlagen (Mappe mit aufgeklebter Mappenerklärung und Nachweise) fristgerecht an die Akademie senden (Adresse steht auf dem Registrierungsformular). 

 

Überblick zu den geforderten Unterlagen: (Details zu allen Punkten finden Sie weiter unten)

Diese Unterlagen müssen Sie gesammelt (Mappe und Bewerbungsunterlagen bitte NICHT separat schicken) POSTALISCH FRISTGERECHT an die Akademie einsenden (Posteingang 15. Mai - nicht Poststempel): 

  1. Ausdruck unterschriebenes Registrierungsformular (Link zum Bewerbungsportal)
  2. Mappe / Portfolio (mit aufgeklebter Mappenerklärung - diese ist Teil des Ausdruck des Registrierungsformulars)
  3. Nachweis der Hochschulreife (beglaubigte Kopie)
  4. Lebenslauf und Passfoto
  5. Praktikums- oder Ausbildungsnachweis (handwerklich oder künstlerisch) oder Formular zur Nachreichung – nicht für Master-Studiengänge - (Nachweis kann später, aber muss bis zur Immatrikulation nachgereicht werden).
  6. Nur für Bildungsausländerinnen (m/w/d): Verifizierbarer Sprachnachweis - kann bis zur Immatrikulation nachgereicht werden. Zertifikate, die eine Überprüfung der Echtheit durch die Akademie nicht ermöglichen, werden nicht anerkannt. Zu den Details siehe unten. 
    • C1-Nachweis für Lehramtsstudium Kunstpädagogik und Master Bildnerisches Gestalten und Therapie
    • B2-Nachweis für Bachelor und Master Innenarchitektur und Master Architektur und Kunst
    • B1-Nachweis für Diplom Freie Kunst 
  7. Nur für Masterstudiengänge: Nachweis abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium (beglaubigte Kopie)
  8. Nur für Masterstudiengang Bildnerisches Gestalten und Therapie: Motivationsschreiben
  9. Nur für Bewerberinnen (m/w/d) aus China / Mongolei / Vietnam: APS Zertifikat

 

 

1. Ausdruck Registrierungsformular mit Unterschrift. Dieses können Sie ausdrucken, nachdem Sie die Dateneingabe im Bewerbungsportal erledigt haben. Das Bewerbungsportal öffnet 15. März eines jeden Jahres.  Den Link zum Bewerbungsportal finden Sie dann hier. 

 

2. Mappe (mit aufgeklebter Mappenerklärung): Die Mappe muss selbständig gefertigte künstlerische Arbeit enthalten. Die künstlerischen Arbeiten (Zeichnungen, Entwürfe, Skizzenbücher, Ölbilder (von letzteren keinesfalls mehr als drei), Fotos von plastischen Arbeiten usw. – alles ohne Glas und Rahmen) sind in einer Mappe (keine Rollen) einzureichen. Die Außenmaße sollen 90 cm in der Höhe und 90 cm in der Breite und 10 cm in der Tiefe nicht überschreiten (Achtung, dies sind nicht die Maße, die kompabibel sind mit einem Rücksendewunsch - Sperrgut. Weitere Infos dazu unter "Mappenrückgabe"). Neben künstlerischen Arbeiten können auch wissenschaftliche Arbeiten eingereicht werden, wenn dies die Bewerberin (m/w/d) zur Ergänzung ihrer Bewerbung wünscht. Alle eingelegten Blätter müssen mit Namen versehen sein. Auf der Mappe ist zudem die Mappenerklärung (ist Teil des Ausdrucks des Registrierungsformulars) anzubringen. Bitte Zolldeklaration bei Zusendung aus Nicht-EU-Staaten beachten (siehe unten).

 

  

3. Nachweis der Hochschulreife - Kopien amtlich beglaubigt: Bitte überprüfen Sie, welche der nachfolgenden Regelungen (Punkt a) - c)) auf Sie zutrifft und verfahren Sie entsprechend.

a) Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (also Abitur, Fachgebundene Hochschulreife, Meisterprüfung etc.) an einer deutschen Schule oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, fügen Sie bitte eine amtlich beglaubigte Kopie (s.u.) der Allgemeinen oder Fachgebundenen Hochschulreife bei. Bitte beachten: Der Abschluss "Allgemeine Fachhochschulreife" (12. Klassen FOS) berechtigt nur für den Zugang des Studiums an einer Fachhochschule.


b) Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland und nicht an einer deutschen Auslandsschule erworben, fügen Sie bitte erstens eine amtlich beglaubigte Kopie (s.u.) der Hochschulzugangsberechtigung (kann aus mehreren Teilen bestehen und eine Hochschulaufnahmeprüfung beinhalten) in der jeweiligen Landessprache und zweitens eine amtlich beglaubigte Übersetzung bei und drittens das Formular "Anhang zum Anmeldeschein bei ausländischer Vorbildung" bei. Weitere Details hierzu finden Sie hier


c) Wenn Sie einen Antrag auf Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung (beruflich Qualifizierte oder außergewöhnlichen künstlerischen Begabung ) verwenden Sie bitte das dafür vorgesehene Formular. Das Formular finden Sie hier:

 

 

4. Tabellarischer Lebenslauf und separates Passfoto - jpeg Format, nicht größer als 50 KB

 

 

5. Praktikumsnachweis oder Formular zur Bestätigung über Nachreichung (nicht für Master-Studiengänge) soweit schon vorliegend. Sollte der Praktikumsnachweis nicht bei der Bewerbung erbracht werden, bitte anstattdessen unterschriebenes Formular zur Nachreichung beifügen. Das Formular finden Sie hier:

 

Bewerberinnen (m/w/d) der grundständigen Studiengänge müssen (nach § 3 Qualifikationsordnung der Akademie) vor Studienbeginn ein achtwöchiges Vorpraktikum ableisten. Der Nachweis über das Praktikum muss noch nicht bei der Bewerbung vorliegen, aber spätestens zur Einschreibung erbracht werden. Bitte beachten Sie, dass eine Einschreibung ohne Praktikumsnachweis nicht möglich ist. Das Vorpraktikum besteht aus einer mindestens 8-wöchigen (Aufteilung möglich) praktischen Tätigkeit in einem geeigneten Berufszweig (handwerklich oder künstlerisch-handwerklich). Wenn eine abgeschlossene handwerkliche bzw. künstlerische Ausbildung vorliegt oder ein Studium bereits abgeschlossen wurde, kann das Vorpraktikum entfallen (Bitte dann Abschlusszeugnis als Praktikumsnachweis beilegen).

 

Verzeichnis der einschlägigen Berufszweige, in denen das Praktikum für die einzelnen Studienzweige abgeleistet werden kann. Das Verzeichnis gilt als An­haltspunkt. In Zweifelsfällen wird um Rückfrage im Sekretariat gebeten.

 

* Bekleidungstechnische Assistentin | Beton- und Stahlbetonbauerin | Bildhauerin, Holzbildhauerin | Boden-, Fliesen-, Mosaik-, Plattenlegerin | Buchbinderin | Bühnenbildnerin | Drechslerin | Dreherin | Edelsteingraveurin, -schleiferin, -fasserin | Elektroinstallateurin (Handwerk) | Feinwerkmechanikerin | Floristin | Foto- und medientechnische Assistentin | Fotografin | Gärtnerin | Gestaltungstechnische Assistentin | Gießereimechanikerin | Glas- und Porzellanmalerin | Goldschmiedin | Grafik-Designerin, Kommunikations-Designerin | Graveurin | Industriedesignerin | Instrumentenbauerin | Karosseriebauerin | Keramikerin, Keramikmodelleurin | Kirchenmalerin | Malerin und Lackiererin | Maskenbildnerin | Maurerin | Mechanikerin | Mechatronikerin | Mediengestalterin | Metallbauerin | Mode-Designerin | Modellbauerin | Modeschneiderin, -näherin | Optikerin | Orthopädiemechanikerin, Bandagistin | Polsterin | Produktdesignerin | Raumausstatterin | Restauratorin | Sattlerin | Schiffbauerin, Bootsbauerin | Schilder- und Lichtreklameherstellerin | Schmiedin | Schreinerin | Silberschmiedin | Steinmetzin und Steinbildhauerin | Tätowiererin | Textilgestalterin | Tischlerin | Uhrmacherin | Veranstaltungstechnikerin | Werkzeugmacherin

     

     * die Berufsbezeichnungen gelten für alle Geschlechter (m/w/d)

 

6. Nur für Bildungsausländerinnen (m/w/d): verifizierbarer Sprachnachweis, wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben. 

 

Sprachzertifikate müssen verifizierbar sein. Das bedeutet, dass die Echtheit des Zertifikats geprüft werden kann. Zertifikate, die eine Überprüfung der Echtheit durch die Akademie nicht ermöglichen, werden nicht anerkannt. Die Akademie empfiehlt daher in Hinblick auf die Überprüfbarkeit folgende Zertifikat-Anbieter  (DSH, TestDaF, telc, Goethe-Zertifikat; Europäisches Sprachenzertifikat, Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz; Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts, Österreichisches Sprachdiplom). Ebenfalls akzeptiert werden Abschlusszeugnis einer deutschen höheren Bildungseinrichtung (mindestens auf dem Niveau eines Gymnasiums, eines Studienkollegs, einer Fachhochschule, Hochschule) oder eines entsprechenden Abschlusszeugnisses aus Österreich, Luxemburg, Südtirol oder der deutschsprachigen Schweiz bei nachweislich deutschsprachigen Studiengängen sowie ein „Gemischtsprachiges International Baccalaureate an ausländischen Schulen mit Deutschunterricht“ (GIB), wenn die IB-Fächer Biologie und Geschichte auf Deutsch unterrichtet wurden.)

 

C1-Nachweis: für die Studiengänge Master Bildnerisches Gestalten und Therapie sowie Staatsexamen Kunstpädagogik bewerben wollen, müssen mindestens Niveau C1 nachweisen. Dieser Nachweis ist für den Masterstudiengang Bildnerisches Gestalten udn Therapie bereits bei Bewerbung vorzulegen.  

B1-Nachweis: Bewerberinnen (m/w/d) für Freie Kunst müssen Niveau B1 nachweisen. Es ist im Studiengang Freie Kunst möglich, sich mit einem Sprachzertifikat Niveau A2 zu bewerben, allerdings muss innerhalb eines Jahres das Sprachzertifikat Niveau B1 durch ein verifizierbares Dokument  (s.o.) nachgereicht werden, ansonsten erfolgt die sofortige Exmatrikulation. 

 

 

7. Nur für Bewerbungen auf die Master-Studiengänge Kunstpädagogik, Innenarchitektur, Architektur und Kunst sowie Bildnerisches Gestalten und Therapie ist zusätzlich der Nachweis des abgeschlossenen einschlägigen Hochschulstudiums oder eines gleichwertigen in- oder ausländischen Abschlusses in amtlich beglaubigten Kopien abzugeben.

 

 

8. Nur für Bewerberinnen (m/w/d) aus China, Mongolei und Vietnam: Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS - Nachweis der in den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz festgelegten Voraussetzungen für die Aufnahme eines Erststudiums)

Vor einer Bewerbung an der Akademie sind Ihre Bewerbungsunterlagen bei der Akademischen Prüfstelle des Kulturreferats der Deutschen Botschaft Peking einzureichen. Die Akademische Prüfstelle nimmt eine Überprüfung der Nachweise vor und lädt gegebenenfalls zu einem persönlichen Gespräch ein.

 

Kontaktinformation:

Akademische Pruefstelle

Landmark Tower 2, Buero 0311

8 North Dongsanhuan Road,

Chaoyang District,

100004 Beijing

Tel.: +86 (0)10-6590 7138

Fax: +86 (0)10-6590 7140

 

Bei Unvollständigkeit der Unterlagen oder bei Eingang nach Fristende (15.05.  – Posteingang, nicht Poststempel!) liegt keine wirksame Bewerbung vor.

 

 

Beglaubigung: Wichtig!: Schicken Sie keine Originalzeugnisse oder Originalübersetzungen. Die amtliche Beglaubigung der Hochschulzugangsberechtigung ist zwingend; die Beglaubigung können Sie in "siegelführenden Behörden" (z.B. Stadtverwaltung, Behörden) vornehmen lassen.

 

Verbleib der Mappe: Während des gesamten Bewerbungszeitraums, bis zum Ende des Bewerbungsverfahren bzw. bis zur Verzichtserklärung Widerspruch, verbleiben alle Unterlagen (inkl. Mappe) im Studierendensekretariat und können nicht mehr ausgehändigt werden, auch nicht für kurze Zeit. Die Zusendung der Mappe erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Informationen zur Rückgabe der Mappe finden Sie hier.

 

Zolldeklaration der Mappe bei Zusendung aus Nicht-EU-Ländern: Bitte senden Sie Ihre Mappe sehr frühzeitig und rechnen Verzögerungen durch eine Zollbehandlung mit ein.
Bitte achten Sie bei der Sendung auf eine korrekte Zollinhaltserklärung und Pro-Forma-Rechnung. Der Inhalt muss als Mustermappe / Dokumente / Bewerbungssendung (Wert unterhalb der jeweiligen Grenze für die zollfreie Einfuhr) deklariert werden.  NICHT!!! als Warensendung. Die Akademie der Bildenden Künste München übernimmt keine Zoll-/Transport-/Versandkosten o.a. Einfuhrabgaben!
 
 

Adresse: Ihre vollständige Bewerbung senden Sie bitte an:

Akademie der Bildenden Künste München

"Anmeldung"

Akademiestraße 2 - 4

80799 München

Deutschland

 

 

Persönliche Mappenabgabe:

Vom Di. 12.5., Mi. 13.05. und Fr. 15.5. 2026 jeweils von 9-12 Uhr bieten wir die Möglichkeit zur persönlichen Abgabe der Bewerbungsunterlagen (künstlerische Mappe mit allen schriftlichen Unterlagen) im Foyer des Erweiterungsbaus der Akademie an. Wir bitten die schriftlichen Bewerbungsunterlagen seperat zur künstlerischen Mappe zu halten. Die Mappenerklärung bitte sichtbar außen auf der Mappe anbringen.

 

 

Falls Sie Fragen haben, können Sie uns gerne per Mail oder telefonisch erreichen.