Hinweise
 
Internationale Bewerbungen müssen ebenfalls im Bewerbungsportal registriert werden (Link unter Schritt 1 unter Bewerbungsüberblick). Bitte lesen Sie zuerst die Bewerbungscheckliste
 
Nachfolgend finden Sie gesammelt einige Hinweise, die besonders für die Gruppe der internationalen Bewerberinnen (m/w/d) von Relevanz sind.
 
 
Bitte senden Sie Ihre Mappe sehr frühzeitig und rechnen Verzögerungen durch eine Zollbehandlung mit ein. Bitte achten Sie bei der Sendung auf eine korrekte Zollinhaltserklärung und Pro-Forma-Rechnung. Der Inhalt muss als "Mustermappe" / "Dokumente" / "Bewerbungssendung" (Wert unterhalb der jeweiligen Grenze für die zollfreie Einfuhr) deklariert werden. Nicht!!! als "Warensendung". Die Akademie der Bildenden Künste München übernimmt keine Zoll-/Transport-/Versandkosten o.a. Einfuhrabgaben!
 
 
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland und nicht an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, durchlaufen Sie das gleiche mehrstufige Zulassungsverfahren wie alle Bewerberinnen (m/w/d). Die Beschreibung des Bewerbungsverfahrens und Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren finden Sie unter dem Link Bewerbung. Was Sie für eine Bewerbung einreichen müssen, können Sie unserer Bewerbungscheckliste entnehmen.
 
Wie müssen ausländische Zeugnisse eingereicht werden?
– Amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung in der jeweiligen Landessprache (kann aus mehreren Teilen bestehen und eine Hochschulaufnahmeprüfung beinhalten)
– Amtlich beglaubigte Übersetzung der Hochschulzugangsberechtigung (außer englische Zeugnisse)
– Amtlich beglaubigte Kopien aller Universitätszeugnisse, Abschlussurkunden und, wenn vorhanden, Diploma Supplements in der Landessprache und in deutscher Übersetzung (außer englische Zeugnisse)
- Formular "Anhang zum Anmeldeschein für Bewerber mit ausländischer Vorbildung":

 
Bewerberinnen (m/w/d) aus der Volksrepublik China und der Mongolei legen das Originalzertifikat der „Akademischen Prüfstelle bei der Deutschen Botschaft“ vor.
 
Wer muss welches  Sprachzertifikat einreichen?
Sogenannte Bildungsausländerinnen (m/w/d), die ihre Vorbildung im Ausland (ausgenommen deutschsprachiger Raum und akkreditierte deutsche Schulen im Ausland) erworben haben, müssen ein verifzierbares Sprachzertifikat Deutsch auf unten genannten Niveau vorlegen. 
 
Sprachzertifikate müssen verifizierbar sein. Das bedeutet, dass die Echtheit des Zertifikats geprüft werden kann. Zertifikate, die eine Überprüfung der Echtheit durch die Akademie nicht ermöglichen, werden nicht anerkanntDie Akademie empfiehlt daher in Hinblick auf die Überprüfbarkeit folgende Zertifikat-Anbieter  (DSH, TestDaF, telc, Goethe-Zertifikat; Europäisches Sprachenzertifikat, Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz; Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts, Österreichisches Sprachdiplom). Ebenfalls akzeptiert werden Abschlusszeugnis einer deutschen höheren Bildungseinrichtung (mindestens auf dem Niveau eines Gymnasiums, eines Studienkollegs, einer Fachhochschule, Hochschule) oder eines entsprechenden Abschlusszeugnisses aus Österreich, Luxemburg, Südtirol oder der deutschsprachigen Schweiz bei nachweislich deutschsprachigen Studiengängen sowie ein „Gemischtsprachiges International Baccalaureate an ausländischen Schulen mit Deutschunterricht“ (GIB), wenn die IB-Fächer Biologie und Geschichte auf Deutsch unterrichtet wurden.)
 
C1-Nachweis: für die Studiengänge Master Bildnerisches Gestalten und Therapie sowie Staatsexamen Kunstpädagogik bewerben wollen, müssen mindestens Niveau C1 nachweisen. Dieser Nachweis ist für den Masterstudiengang Bildnerisches Gestalten udn Therapie bereits bei Bewerbung vorzulegen.  
B2-Nachweis:  für die Studiengänge Innenarchitektur und Master Architektur und Kunst bewerben wollen, müssen mindestens Niveau B2 nachweisen. 
B1-Nachweis: Bewerberinnen (m/w/d) für Freie Kunst müssen Niveau B1 nachweisen. Es ist im Studiengang Freie Kunst möglich, sich mit einem Sprachzertifikat Niveau A2 zu bewerben, allerdings muss innerhalb eines Jahres das Sprachzertifikat Niveau B1 durch ein verifizierbares Dokument  (s.o.) nachgereicht werden, ansonsten erfolgt die sofortige Exmatrikulation. 
 

Die Überprüfung von Zeugnissen, die im Ausland erworben wurden, erfolgt im Rahmen des Zulassungsverfahrens durch das Studierendensekretariat der Akademie. Die Akademie behält sich vor, in Einzelfällen ohne Angabe eines Grundes einen Anerkennungsbescheid der Zeugnisanerkennungsstelle zu verlangen.
 
 

Stand: Februar 2026