Hinweise
Internationale Bewerbungen müssen ebenfalls im Bewerbungsportal registriert werden. Bitte lesen Sie zuerst die Bewerbungscheckliste. Nachfolgend finden Sie gesammelt einige Hinweise, die besonders für die Gruppe der internationalen Bewerber*innen von Relevanz sind.
Mappe – Zolldeklaration bei Zusendung aus Nicht-EU-Ländern
Bitte senden Sie Ihre Mappe sehr frühzeitig und rechnen Verzögerungen durch eine Zollbehandlung mit ein. Bitte achten Sie bei der Sendung auf eine korrekte Zollinhaltserklärung und Pro-Forma-Rechnung. Der Inhalt muss als "Mustermappe" / "Dokumente" / "Bewerbungssendung" (Wert unterhalb der jeweiligen Grenze für die zollfreie Einfuhr) deklariert werden. Nicht!!! als "Warensendung". Die Akademie der Bildenden Künste München übernimmt keine Zoll-/Transport-/Versandkosten o.a. Einfuhrabgaben!
Ausländische Zeugnisse und Sprachkenntnisse
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland und nicht an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, durchlaufen Sie das gleiche mehrstufige Zulassungsverfahren wie alle Bewerber*innen. Die Beschreibung des Bewerbungsverfahrens und Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren finden Sie unter dem Link Bewerbung. Was Sie für eine Bewerbung einreichen müssen, können Sie unserer Bewerbungscheckliste entnehmen.
Wie müssen ausländische Zeugnisse eingereicht werden?
– Amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung in der jeweiligen Landessprache (kann aus mehreren Teilen bestehen und eine Hochschulaufnahmeprüfung beinhalten)
– Amtlich beglaubigte Übersetzung der Hochschulzugangsberechtigung (außer englische Zeugnisse)
– Amtlich beglaubigte Kopien aller Universitätszeugnisse, Abschlussurkunden und, wenn vorhanden, Diploma Supplements in der Landessprache und in deutscher Übersetzung (außer englische Zeugnisse)
– Amtlich beglaubigte Übersetzung der Hochschulzugangsberechtigung (außer englische Zeugnisse)
– Amtlich beglaubigte Kopien aller Universitätszeugnisse, Abschlussurkunden und, wenn vorhanden, Diploma Supplements in der Landessprache und in deutscher Übersetzung (außer englische Zeugnisse)
- Formular "Anhang zum Anmeldeschein für Bewerber mit ausländischer Vorbildung"
Bewerberinnen (m/w/d) aus der Volksrepublik China und der Mongolei legen das Originalzertifikat der „Akademischen Prüfstelle bei der Deutschen Botschaft“ vor.
Bewerberinnen (m/w/d) aus der Volksrepublik China und der Mongolei legen das Originalzertifikat der „Akademischen Prüfstelle bei der Deutschen Botschaft“ vor.
Wer muss ein Sprachzertifikat einreichen?
C1-Nachweis: Bewerberinnne (m/w/d), die ihre Vorbildung im Ausland (ausgenommen deutschsprachiger Raum) erworben haben und sich für die Studiengänge Master Bildnerisches Gestalten und Therapie sowie Staatsexamen Kunstpädagogik bewerben wollen, müssen mindestens Niveau C1 nachweisen.
B2-Nachweis: Bewerberinnen (m/w/d), die ihre Vorbildung im Ausland (ausgenommen deutschsprachiger Raum) erworben haben und sich für die Studiengänge Innenarchitektur und Master Architektur und Kunst bewerben wollen, müssen mindestens Niveau B2 nachweisen.
B1-Nachweis: Bewerberinnen (m/w/d) für Freie Kunst müssen Niveau B1 nachweisen. Es ist im Studiengang Freie Kunst möglich, sich mit einem Sprachzertifikat Niveau A2 zu bewerben, allerdings muss innerhalb eines Jahres das Sprachzertifikat Niveau B1 nachgereicht werden, ansonsten erfolgt die sofortige Exmatrikulation.
Zeugnisanerkennung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen
Die Überprüfung von Zeugnissen, die im Ausland erworben wurden, erfolgt im Rahmen des Zulassungsverfahrens durch das Studierendensekretariat der Akademie. Die Akademie behält sich vor, in Einzelfällen ohne Angabe eines Grundes einen Anerkennungsbescheid der Zeugnisanerkennungsstelle zu verlangen.
Stand: 06.12.2024