Hinweise zur Überlassung von Räumen

Dreh- und Fotoarbeiten sowie Raumvermietungen sind am Wochenende, an Feiertagen und in der Vorlesungszeit nicht möglich. Während der Vorlesungsfreien Zeit können einzelne Räume in Gebäuden der Akademie für einen oder mehrere Tage gemietet werden (z.B. für Foto- oder Filmproduktionen, Vortragsveranstaltungen, Präsentationen u.a.m.).

 

Angemietet werden können folgende Räume:

 

Erweiterungsbau

  • das sog. Auditorium im EG (E.EG-28)
  • ein Vortragsraum im 1. OG (E.O1-23)
  • ein Vortragsraum im 2. OG (E.O2-29)

Die Räume sind jeweils etwa 100 qm groß, jedoch nur für max. 99 Personen zugelassen.

 

Altbau

  • historische Aula im EG (E.EG-15)

 

Der Mietpreis für die einzelnen Räume richtet sich nach Art, Umfang und Dauer der geplanten Veranstaltung.

Zu beachten ist, dass mit dem jeweiligen Raum außer der Bestuhlung und fest installierter Technik keinerlei Gegenstände (z.B. Präsentationsmedien, Mikrofon- und Tonübertragungsanlagen u.a.m.) vermietet werden. Alle zur Veranstaltung benötigten technischen Einrichtungen und Gegenstände müssen vom Raumnutzer bereitgestellt werden. Ebenso kann die Akademie kein Personal zur Mithilfe bei Durchführung, Auf- oder Abbau von Veranstaltungen bereitstellen.

 

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Kiening.

 

Sie erreichen ihn ausschließlich per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass telefonische Anfragen aus organisatorischen Gründen nicht entgegengenommen werden können.

 

Film- und Fernsehaufnahmen von Studierenden anderer Hochschulen auf dem Gelände und in den Gebäuden der Akademie der Bildenden Künste München

 

  • Film- und Fernsehaufnahmen sowie fotografische Aufnahmen bedürfen ausnahmslos einer Genehmigung.
  • Der Antrag auf Genehmigung ist in schriftlicher Form an Herrn Kiening (Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zu richten.
  • Dreh- und Fotoarbeiten sowie Raumvermietungen sind am Wochenende, an Feiertagen und in der Vorlesungszeit nicht möglich. Das heißt, eine Genehmigung kann nur während der vorlesungsfreien Zeit im Rahmen der regulären Öffnungszeiten erteilt werden.
  • Für Projekte die kommerziell genutzt werden sollen, wird eine Nutzungsentschädigung verlangt (Raummiete und Nebenkosten)